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Anwalt für Reiserecht Mannheim

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Kompetente Beratung und Vertretung bei Entschädigungsansprüchen und Reisemängel, sowie beim Reiserecht für Veranstalter oder anderen reiserechtlich relevanten Themen.
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Die Höhe der Erstberatungsgebühr für Privatpersonen liegt bei 190 € zzgl. gesetzl. USt.
Kompetente Rechtsberatung im Reiserecht in Mannheim
Als Partnerkanzlei im DIRO Netzwerk, einer der größten internationalen Anwaltskooperationen mit über 170 angeschlossenen Kanzleien, haben wir die Möglichkeit unsere Mandanten bundesweit qualifiziert zu vertreten.
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Kontaktieren Sie uns per Telefon oder E Mail und wir vereinbaren einen Termin für ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei. Sie schildern uns Ihre Probleme & bereiten Ihre Unterlagen vor.
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Telefonische
Erstberatung
Erläutern Sie uns Ihren Fall. Anschließend geben wir Ihnen eine Einschätzung und Empfehlung für das weitere Vorgehen. Je nach Rechtsgebiet werden Sie von den jeweiligen Rechtsanwälten beraten deren Kompetenz als Anwalt im gegebenen Fall liegt.
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Weiterer
Verlauf
Es liegt in Ihrer Hand. Entscheiden Sie, ob Sie uns das Mandat langfristig erteilen und uns als Anwaltskanzlei für die Tätigkeit des Rechtsanwalt beauftragen möchten.
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Tätigkeitsfelder im Bereich Reiserecht
Wir beraten sowohl Reisende als auch Reiseveranstalter bei…
- Reisepreisminderung
- Schadensersatz
- Verdienstausfälle
- Zug- & Flugausfälle
- Zug- & Flugverspätungen
- Probleme mit Reisebüros
- Gepäckverlust
- Probleme mit Partnerunternehmen
- Verträge mit Leistungsträgern
- Vermietung von Ferienwohnungen & ‑häusern
Team

Dennis
König
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Cosima
Christmann
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Familienrecht

Melanie
Mussotter-Schwarz
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Martin
Bender
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Christine
Reinsberg
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Michael
Meng
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Tätigkeitsschwerpunkt Versicherungsrecht

Dr. Martina
van Gülick-Bailer
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht
Fachanwältin für Erbrecht
FAQ Reiserecht & Corona
Reiserechtliche Fragen zum Thema Corona-Pandemie
Allgemeine Fragen
Kann ich eine bereits gebuchte Pauschalreise umfassend stornieren?
Das kommt auf den Zeitpunkt an, an dem die Pauschalreise stattfinden soll.
Eine umfassende Stornierung ist nur dann möglich, wenn die Anreise oder Durchführung der Reise durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände erheblich beeinträchtigt wird. Wenn beispielsweise eine Reisewarnung des auswärtigen Amtes, für das entsprechende Reiseziel ausgesprochen wurde, ist das ein gewichtiges Indiz für das Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen.
Zurzeit gelten weiterhin Reisewarnungen des auswärtigen Amtes für die meisten EU-Länder. Es muss also im Einzelfall geklärt werden, ob die Reisewarnung bzw. die außergewöhnlichen Umstände zum Zeitpunkt des Antritts der Reise weiterhin bestehen. Wenn das nicht der Fall ist, können die Reisen auch nicht umfassend storniert werden.
Habe ich Anspruch auf Teilrückerstattung wenn meine Reise früher abgebrochen wurde?
Bei einem verfrühten Reiseabbruch, ist der Reiseveranstalter verpflichtet, einen Anteil des Reisepreises für alle nicht durchgeführten Reisetage zurückzuerstatten.
Kann ich kostenfrei stornieren, wenn ich ein Hotel oder eine Ferienwohnung in Deutschland gebucht habe?
Innerhalb Deutschlands findet deutsches Mietrecht Anwendung. Beide Vertragsparteien haben dadurch das Recht, aus wichtigen außerordentlichen Gründen, das Mietverhältnis zu kündigen. Diese Gründe liegen dann vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zur Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
Aufgrund dessen, dass das Robert-Koch-Institut die Gefährdungslage für ganz Deutschland als sehr hoch eingestuft hat, kann ein solches fristloses Kündigungsrecht vorliegen.
Wenn beispielsweise ein Hotel aufgrund von Zufahrtsverboten gar nicht zu erreichen ist, kann der Mieter argumentieren, dass die Mietsache vom Vermieter gar nicht zur Verfügung gestellt wurde.
Müssen Gutscheine angenommen werden?
Wenn der Reisende einen Rechtsanspruch auf Rückerstattung hat, besteht keinen Verpflichtung einen Gutschein anzunehmen. Besteht dieser Rechtsanspruch nicht, wie etwa bei reinen Kulanzangeboten des Anbieters, ist eine Erstattung in Form eines Gutscheins zulässig.
Am 20 Mai 2020 hat die Bundesregierung dazu ein Gesetz erlassen, dass Kunden statt der Erstattung der Eintrittspreise nun grundsätzlich Gutscheine erhalten sollen. Auf diese Weise sollen hohe Schulden und Insolvenzen seitens der Veranstalter vermieden werden, die derzeit größtenteils über keine neuen Einnahmen verfügen. Insbesondere beim Pauschalreiserecht und bei Erstattungsansprüchen nach der EU-Fluggastrechteverordnung bedarf dies jedoch teilweise europarechtliche Lösungen. Die Europäische Kommission erörtert derzeit entsprechende Maßnahmen. Der Regelungen sehen vor, dass alle Gutscheine bis Ende 2021 befristet seien sollen. Dies soll für alle Tickets gelten, die vor dem 8. März erworben wurden. Wenn der Gutschein bis Ende 2021 nicht eingelöst wurde, muss der Veranstalter den Wert erstatten.
Auch bei Insolvenz sollen die Gutscheine abgesichert sein. Darüber hinaus ist auch eine Härtefallklausel für alle Kunden geplant, denen ein Gutschein wegen Ihrer finanziellen Situation nicht zumutbar ist.
Welche Rechte habe ich, wenn ich meine Reise direkt im Ausland und nicht über eine deutsche Reiseagentur gebucht habe?
In solchen Fällen gilt die Rechtsprechung des Landes, in dem die Reise erworben wurde. Zum Schutz des Tourismussektors, wurden im Zuge der Corona Krise, in vielen europäischen Ländern Sonderregelungen dazu erlassen. Diese Regelungen sind länderspezifisch und müssen im Einzelfall geprüft werden.
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