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Anwalt für Reise­recht Mann­heim

ANWALT FÜR REISERECHT MANNHEIM

Erst­beratung durch Rechts­an­walt Dennis König sichern.
Kompe­tente Bera­tung und Vertre­tung bei Entschä­di­gungs­an­sprü­chen und Reise­mängel, sowie beim Reise­recht für Veran­stalter oder anderen reise­recht­lich rele­vanten Themen.

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ⓘ Die tele­fo­ni­sche oder persön­liche anwalt­liche Erst­beratung ist kosten­pflichtig.
Die Höhe der Erst­be­ra­tungs­ge­bühr für Privat­per­sonen liegt bei 190 € zzgl. gesetzl. USt.
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Kompe­tente Rechts­be­ra­tung im Reise­recht in Mann­heim

Sie benö­tigen Unter­stüt­zung bei Entschä­di­gungs­an­sprü­chen, Reise­män­geln oder haben Fragen zum Reise­recht für Veran­stalter? Wir beraten sie umfang­reich bei allen Themen rund ums Reise­recht.

Als Part­ner­kanzlei im DIRO Netz­werk, einer der größten inter­na­tio­nalen Anwalts­ko­ope­ra­tionen mit über 170 ange­schlos­senen Kanz­leien, haben wir die Möglich­keit unsere Mandanten bundes­weit quali­fi­ziert zu vertreten.

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Termin
verein­baren

Kontak­tieren Sie uns per Telefon oder E Mail und wir verein­baren einen Termin für ein persön­li­ches Gespräch in unserer Kanzlei. Sie schil­dern uns Ihre Probleme & bereiten Ihre Unter­lagen vor.

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Tele­fo­ni­sche
Erst­beratung

Erläu­tern Sie uns Ihren Fall. Anschlie­ßend geben wir Ihnen eine Einschät­zung und Empfeh­lung für das weitere Vorgehen. Je nach Rechts­ge­biet werden Sie von den jewei­ligen Rechts­an­wälten beraten deren Kompe­tenz als Anwalt im gege­benen Fall liegt.

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Weiterer
Verlauf

Es liegt in Ihrer Hand. Entscheiden Sie, ob Sie uns das Mandat lang­fristig erteilen und uns als Anwalts­kanzlei für die Tätig­keit des Rechts­an­walt beauf­tragen möchten.

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Tätig­keits­felder im Bereich Reise­recht

Wir beraten sowohl Reisende als auch Reise­ver­an­stalter bei…

  • Reise­preis­min­de­rung
  • Scha­dens­er­satz
  • Verdienst­aus­fälle 
  • Zug- & Flug­aus­fälle
  • Zug- & Flug­ver­spä­tungen
  • Probleme mit Reise­büros
  • Gepäck­ver­lust
  • Probleme mit Part­ner­un­ter­nehmen
  • Verträge mit Leis­tungs­trä­gern
  • Vermie­tung von Feri­en­woh­nungen & ‑häusern

Team

FAQ Reise­recht & Corona

Reise­recht­liche Fragen zum Thema Corona-Pandemie

Allge­meine Fragen

Kann ich eine bereits gebuchte Pauschal­reise umfas­send stor­nieren?

Das kommt auf den Zeit­punkt an, an dem die Pauschal­reise statt­finden soll.
Eine umfas­sende Stor­nie­rung ist nur dann möglich, wenn die Anreise oder Durch­füh­rung der Reise durch unver­meid­bare, außer­ge­wöhn­liche Umstände erheb­lich beein­träch­tigt wird. Wenn beispiels­weise eine Reise­war­nung des auswär­tigen Amtes, für das entspre­chende Reise­ziel ausge­spro­chen wurde, ist das ein gewich­tiges Indiz für das Vorliegen von außer­ge­wöhn­li­chen Umständen.
Zurzeit gelten weiterhin Reise­war­nungen des auswär­tigen Amtes für die meisten EU-Länder. Es muss also im Einzel­fall geklärt werden, ob die Reise­war­nung bzw. die außer­ge­wöhn­li­chen Umstände zum Zeit­punkt des Antritts der Reise weiterhin bestehen. Wenn das nicht der Fall ist, können die Reisen auch nicht umfas­send stor­niert werden.

Habe ich Anspruch auf Teil­rück­erstat­tung wenn meine Reise früher abge­bro­chen wurde?

Bei einem verfrühten Reise­ab­bruch, ist der Reise­ver­an­stalter verpflichtet, einen Anteil des Reise­preises für alle nicht durch­ge­führten Reise­tage zurück­zu­er­statten.

Kann ich kosten­frei stor­nieren, wenn ich ein Hotel oder eine Feri­en­woh­nung in Deutsch­land gebucht habe?

Inner­halb Deutsch­lands findet deut­sches Miet­recht Anwen­dung. Beide Vertrags­par­teien haben dadurch das Recht, aus wich­tigen außer­or­dent­li­chen Gründen, das Miet­ver­hältnis zu kündigen. Diese Gründe liegen dann vor, wenn dem Kündi­genden unter Berück­sich­ti­gung aller Umstände des Einzel­falls, insbe­son­dere eines Verschul­dens der Vertrags­par­teien, und unter Abwä­gung der beider­sei­tigen Inter­essen die Fort­set­zung des Miet­ver­hält­nisses bis zur Been­di­gung des Miet­ver­hält­nisses nicht zuge­mutet werden kann. 

Aufgrund dessen, dass das Robert-Koch-Institut die Gefähr­dungs­lage für ganz Deutsch­land als sehr hoch einge­stuft hat, kann ein solches frist­loses Kündi­gungs­recht vorliegen. 

Wenn beispiels­weise ein Hotel aufgrund von Zufahrts­ver­boten gar nicht zu errei­chen ist, kann der Mieter argu­men­tieren, dass die Miet­sache vom Vermieter gar nicht zur Verfü­gung gestellt wurde.

Müssen Gutscheine ange­nommen werden?

Wenn der Reisende einen Rechts­an­spruch auf Rück­erstat­tung hat, besteht keinen Verpflich­tung einen Gutschein anzu­nehmen. Besteht dieser Rechts­an­spruch nicht, wie etwa bei reinen Kulanz­an­ge­boten des Anbie­ters, ist eine Erstat­tung in Form eines Gutscheins zulässig.

Am 20 Mai 2020 hat die Bundes­re­gie­rung dazu ein Gesetz erlassen, dass Kunden statt der Erstat­tung der Eintritts­preise nun grund­sätz­lich Gutscheine erhalten sollen. Auf diese Weise sollen hohe Schulden und Insol­venzen seitens der Veran­stalter vermieden werden, die derzeit größ­ten­teils über keine neuen Einnahmen verfügen. Insbe­son­dere beim Pauschal­rei­se­recht und bei Erstat­tungs­an­sprü­chen nach der EU-Flug­gast­rech­te­ver­ord­nung bedarf dies jedoch teil­weise euro­pa­recht­liche Lösungen. Die Euro­päi­sche Kommis­sion erör­tert derzeit entspre­chende Maßnahmen. Der Rege­lungen sehen vor, dass alle Gutscheine bis Ende 2021 befristet seien sollen. Dies soll für alle Tickets gelten, die vor dem 8. März erworben wurden. Wenn der Gutschein bis Ende 2021 nicht einge­löst wurde, muss der Veran­stalter den Wert erstatten. 

Auch bei Insol­venz sollen die Gutscheine abge­si­chert sein. Darüber hinaus ist auch eine Härte­fall­klausel für alle Kunden geplant, denen ein Gutschein wegen Ihrer finan­zi­ellen Situa­tion nicht zumutbar ist. 

Welche Rechte habe ich, wenn ich meine Reise direkt im Ausland und nicht über eine deut­sche Reise­agentur gebucht habe?

In solchen Fällen gilt die Recht­spre­chung des Landes, in dem die Reise erworben wurde. Zum Schutz des Touris­mus­sek­tors, wurden im Zuge der Corona Krise, in vielen euro­päi­schen Ländern Sonder­re­ge­lungen dazu erlassen. Diese Rege­lungen sind länder­spe­zi­fisch und müssen im Einzel­fall geprüft werden.

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