Fachanwalt für Erbrecht Heidelberg
Erstberatung durch die Rechtsanwältinnen Cosima Christmann & Dr. Martina van Gülick-Bailer, Anwältinnen für Erbrecht. Sichern Sie sich jetzt Ihren Termin!
Wir sind Ihnen gerne rund um Gestaltungsfragen in Zusammenhang mit dem Erbrecht behilflich. Kontaktieren Sie uns und sichern Sie sich eine Erstberatung.
Ausdrücklich empfohlen von:
Kontaktieren Sie uns!
✓ schnell anfragen
✓ Termin innerhalb von 48h
✓ langjährige Berufserfahrungen
Die Höhe der Erstberatungsgebühr für Privatpersonen liegt bei 190 € zzgl. gesetzl. USt.
Optimale Rechtsberatung im Erbrecht in Heidelberg
Wir sind Ihnen gerne rund um Gestaltungsfragen in Zusammenhang mit einem Testament oder einem Erbvertrag, einer Patientenverfügung oder einer Vorsorgevollmacht behilflich, unterstützen Sie im Erbscheinverfahren und setzen Ihre Ansprüche bei der Geltendmachung des Pflichtteils durch.
Auch auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung können Sie von unserer langjährigen Erfahrung profitieren. Setzen Sie sich gerne mit unserer Kanzlei in Heidelberg in Verbindung!
1
Termin
vereinbaren
Kontaktieren Sie uns per Telefon oder E Mail und wir vereinbaren einen Termin für ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei. Sie schildern uns Ihre Probleme & bereiten Ihre Unterlagen vor.
2
Telefonische
Erstberatung
Erläutern Sie uns Ihren Fall. Anschließend geben wir Ihnen eine Einschätzung und Empfehlung für das weitere Vorgehen. Je nach Rechtsgebiet werden Sie von den jeweiligen Rechtsanwälten beraten deren Kompetenz als Anwalt im gegebenen Fall liegt.
3
Weiterer
Verlauf
Es liegt in Ihrer Hand. Entscheiden Sie, ob Sie uns das Mandat langfristig erteilen und uns als Anwaltskanzlei für die Tätigkeit des Rechtsanwalt beauftragen möchten.
Jetzt anrufen und beraten lassen!
Die Höhe der Erstberatungsgebühr für Privatpersonen liegt bei 190 € zzgl. gesetzl. USt.
Freitag von 9 bis 15 Uhr
Tätigkeitsfelder im Bereich Erbrecht
Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung bei…
- Prozessvertretung in erbrechtlichen Streitigkeiten
- Erbrechtliche Vermögensgestaltung
- Testamentsgestaltung
- Regelung der Unternehmensnachfolge (testamentarisch und gesellschaftsrechtlich)
- Pflichtteilsrecht
- Erbauseinandersetzung (außergerichtlich und gerichtlich)
- Testamentsvollstreckung
- Vermögensübertragungen/Schenkungen unter Lebenden auf den Todesfall
- Regelung des Ausschlusses von der Erbfolge
- Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
- Vorbereitung und Terminwahrnehmung bei notariellen Testamentsgestaltungen
- Erbvertrag
- Erbausschlagung
- Nachlassverwaltung
Team
Dennis
König
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Cosima
Christmann
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Melanie
Mussotter-Schwarz
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Martin
Bender
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Christine
Reinsberg
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Michael
Meng
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Tätigkeitsschwerpunkt Versicherungsrecht
Stefan
Schönemann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
Fachanwalt für Familienrecht
Dr. Martina
van Gülick-Bailer
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht
Fachanwältin für Erbrecht
FAQ Erbrecht & Corona
Allgemeine Fragen
Brauche ich in Corona Zeiten ein Testament?
Speziell wegen der Gefährdung durch die Corona Pandemie brauchen Sie kein Testament. Allerdings sollte uns die gegenwärtige Situation Anlass geben, über die persönliche Vorsorge im Allgemeinen nachzudenken und sich dabei klar zu werden, dass persönliche Vorsorgemaßnahmen wie die Errichtung einer Vorsorgevollmacht, einer Patientenverfügung und gegebenenfalls auch die Regelung des Nachlasses immer sinnvoll sind. Auch in jüngeren Jahren sind wir durch lebensbedrohliche Erkrankungen, Unfälle im Straßenverkehr, im Beruf oder in der Freizeit gefährdet. Hier empfiehlt es sich, Vorsorge zu treffen und die Dinge zu regeln. Kontaktieren Sie uns bezüglich Erbrecht in Heidelberg in unserer Kanzlei in 69115 Heidelberg
Was passiert eigentlich, wenn ich kein Testament habe?
Wenn Sie versterben, ohne ein Testament zu hinterlassen, tritt die sogenannte gesetzliche Erbfolge ein. Hier hat der Gesetzgeber mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch Standardregelungen aufgestellt, was mit dem Nachlass geschieht. Häufig sind diese Regelungen, die vor 1900 geschaffen wurden, für unsere moderne Welt und aktuelle Formen des Zusammenlebens nicht mehr passend. Regelmäßig entstehen schwierig zu handhabende Erbengemeinschaften. Partner in nichtehelichen Gemeinschaften werden überhaupt nicht berücksichtigt, ebenso wenig die Besonderheiten in Patchwork-Familien oder steueroptimierte Gestaltungen.
Reicht es aus, meine Vorstellungen meiner Familie oder Freunden mitzuteilen?
Ein mündliches Testament kennt unser Rechtssystem im Normalfall nicht. Ein Testament sollte immer schriftlich errichtet werden, entweder privatschriftlich oder zu Protokoll eines Notars. Das privatschriftliche Testament muss komplett mit der Hand geschrieben werden und sollte den Ort und das Datum enthalten und mit Vor- und Zunamen unterschrieben sein. Ohne Einhaltung dieser Formalien kann ein so errichtetes Testament völlig unwirksam sein. Sollten Sie Fragen zum Thema Testament haben, kontaktieren Sie uns bezüglich Erbrecht in unserer Kanzlei in 69115 Heidelberg.
Kann man ein Testament auch in letzter Sekunde noch verfassen?
Grundsätzlich ist das möglich, allerdings muss man bei der Errichtung des Testamentes auch noch in der Lage sein, seinen letzten Willen geordnet zum Ausdruck zu bringen. Man muss also noch „testierfähig“ sein. Darüber hinaus sollte man sich die Verteilung seines Nachlasses und damit die Regelungen des Testaments in Ruhe überlegen und alle Aspekte gegeneinander abwägen. Von daher bietet es sich an, über ein Testament rechtzeitig, — ohne Zeitnot und ohne Druck durch äußere Umstände -, nachzudenken. Die rechtzeitige Errichtung eines Testamentes ist ein Gebot der Vorsorge.
Ist ein Berliner Testament nicht die sinnvollste Regelung in Familien?
In einer familiären Standardsituation, — in erster Ehe miteinander verheiratete Eheleute mit einem oder mehreren Kindern -, kann ein sogenanntes Berliner Testament durchaus eine sinnvolle Lösung sein. Unter einem Berliner Testament versteht man die Regelung, dass sich Eheleute zunächst wechselseitig als alleinige Erben einsetzen und das oder die gemeinsamen Kinder als sogenannte Schlusserben nach dem Tode des Überlebenden. Ein Berliner Testament kann aber gravierende Nachteile haben, insbesondere in steuerlicher Hinsicht und durch die entstehenden Pflichtteilsansprüche der Kinder. Besondere familiäre Situationen können durch ein Berliner Testament ebenfalls nicht abgebildet werden. Zu einem Berliner Testament sollte man deshalb erst nach genauer Prüfung aller Umstände und der Erwägung aller Vor- und Nachteile greifen. Ist das Berliner Testament etwas für Sie? Kontaktieren Sie unsere Kanzlei in Heidelberg und klären Sie alle Themen zum Erbrecht!
Kann ich ein Testament alleine aufsetzen oder nur gemeinsam mit meinem Ehepartner?
Nach unserem Rechtssystem ist ein sogenanntes Einzeltestament durchaus möglich, auch wenn ich verheiratet oder verpartnert bin. Ehepartner und Partner nach dem Partnerschaftsgesetz haben zusätzlich die Möglichkeit, ein Testament auch gemeinschaftlich zu errichten und ihre beiden Nachlässe in Abstimmung miteinander zu regeln. Bei einem solchen Testament muss man allerdings beachten, dass eine einseitige Abänderung nicht ohne weiteres möglich ist und die Regelungen nach dem Tode eines Partners möglicherweise gar nicht mehr abgeändert werden können. Hier sollte man sich sorgfältig über die rechtlichen Konsequenzen eines solchen gemeinsamen Testamentes informieren.
Wann sollte man ein Testament vor einem Notar errichten?
Die Errichtung eines Testamentes vor einem Notar empfiehlt sich immer, wenn Beratungsbedarf besteht. Zu den Leistungen der Notare bei der Errichtung von Testamenten gehört auch die fachkundige Beratung unter Berücksichtigung der individuellen, persönlichen und vermögensmäßigen Gegebenheiten. Ein vor einem Notar errichtetes Testament erspart den Erben auch in aller Regel die Beantragung eines (teuren) Erbscheines bei dem zuständigen Nachlassgericht. Die Errichtung eines Testaments vor einem Notar empfiehlt sich von daher immer dann, wenn komplexe persönliche oder Vermögensverhältnisse zu regeln sind oder wenn zum Nachlass Häuser oder Wohnungen gehören.
Kann ich ein einmal errichtetes Testament wieder ändern?
Testamente können in aller Regel jederzeit geändert werden. Das ist häufig auch sinnvoll, wenn sich die persönlichen Verhältnisse oder die Vermögenssituation geändert haben. Vorsicht ist allerdings geboten, wenn ich ein gemeinschaftliches Testament mit meinem (Ehe-) Partner errichtet habe und dieser nicht mehr lebt. Ebenfalls nicht ohne weiteres einseitig abänderbar sind erbvertragliche Regelungen mit dritten Personen oder gemeinschaftliche Testamente ohne Mitwirkung des Ehepartners. Hier muss immer sorgfältig geprüft werden, ob und wie weit eine Änderung möglich ist.
Welche Kosten entstehen, wenn ich bei Errichtung eines Testamentes einen Anwalt oder Notar beauftrage?
Die Kosten der Errichtung eines Testamentes vor einem Notar sind gesetzlich geregelt in einem Gesetz über Gerichts- und Notarkosten und richten sich nach der aktuellen Vermögenssituation bei Errichtung des Testamentes. Bei der Errichtung eines Einzeltestamentes und einem Vermögen von 50.000,00 € muss man mit Kosten von ca. 250,00 € rechnen, bei einem Vermögen von 500.000,00 € mit Kosten von 1.200,00 €. Bei der Beratung durch einen Anwalt sollte man die Kosten im Vorfeld klären. Hier ist es häufig möglich, ein Pauschalhonorar zu vereinbaren oder eine Abrechnung nach Zeitaufwand. Eine Rechtsschutzversicherung hilft hier in aller Regel nicht weiter, weil die Kosten der Beratung zur Errichtung eines Testamentes in den meisten Fällen nicht versichert sind.
Fragen zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, damit diese für Sie handeln kann bzw. können. Die Bevollmächtigten können alle Aufgaben für Sie erledigen und rechtsverbindliche Erklärungen für Sie abgeben, wenn Sie dies aus gesundheitlichen oder altersbedingten Gründen nicht mehr selbst tun können. Kontaktieren Sie uns bei Fragen rund um das Thema Vorsorgevollmachten in unserer Kanzlei in Heidelberg!
Warum brauche ich eine Vorsorgevollmacht?
Sie brauchen eine Vorsorgevollmacht, um zu verhindern, dass ein Richter, der Sie nicht kennt und den auch Sie nicht kennen, Sie angehende Entscheidungen trifft, falls Sie hierzu aus gesundheitlichen oder altersbedingten Gründen nicht mehr selbst in der Lage sind. Durch eine Vorsorgevollmacht können Sie selbst entscheiden, wer über Ihre Angelegenheiten einmal bestimmen soll. Damit kann sichergestellt werden, dass diejenige Person, die Sie bevollmächtigen, auch tatsächlich später in Ihrem Willen handelt und Dinge so umsetzt, wie Sie es auch gewollt hätten. Sie schließen damit eine Einmischung des Staates in Ihre Privatsphäre aus.
Was passiert, wenn es keine Vollmacht gibt?
Wenn jemand keine Vollmacht ausgestellt hat und seine eigenen Angelegenheiten wie Bankgeschäfte, Mietangelegenheiten, Vertragsangelegenheiten, Vertretung gegenüber Behörden, Ärzten nicht mehr selbst regeln kann, bestellt das Amtsgericht einen rechtlichen Betreuer. Dabei sucht das Amtsgericht die Person dieses Betreuers aus. Hierbei kann es sich auch um sogenannte Berufsbetreuer handeln, die Sie persönlich nicht kennen und die Sie wiederum persönlich auch nicht kennen.
Was kann in einer Vollmacht geregelt werden?
Eine Vollmacht kann sich auf einzelne Angelegenheiten beziehen. Sie kann aber auch recht umfassend sein (sogenannte Generalvollmacht). Es können finanzielle, behördliche Angelegenheiten, Angelegenheiten des Aufenthalts, des Wohnorts und der Gesundheitssorge geregelt werden.
Muss ich mit der Vollmacht zum Notar?
Die Vollmacht sollte in jedem Fall schriftlich vorliegen. Der Gang zum Notar ist notwendig, wenn mit der Vollmacht auch Immobiliengeschäfte getätigt werden sollen. Eine notarielle Vollmacht hat auch eine deutlich höhere Akzeptanz im alltäglichen Rechtsverkehr. Im Falle einer notariellen Beurkundung kann zudem sichergestellt werden, dass die Vollmacht den aktuellen Anforderungen der Rechtsprechung entspricht und die Vollmacht dadurch auch tatsächlich wirksam ist. Darüber hinaus wird die Geschäftsfähigkeit bei einer Beurkundung durch den Notar schriftlich bestätigt, sodass es im Nachhinein über die Wirksamkeit keine Diskussion geben wird. Auch hat ein Notar die Möglichkeit, die Urkunde in einem zentralen Register registrieren zu lassen, sodass sie dort im Ernstfall gefunden wird.
Was ist eine Patientenverfügung?
Mit einer Patientenverfügung sorgen Sie für den Fall vor, dass Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, den Ärzten mitzuteilen, welchen Maßnahmen Sie zustimmen oder welche Maßnahmen Sie ablehnen. Dies ist insbesondere in Fällen der Todesnähe, bei unheilbarer Krankheit im Endstadium, bei Hirnschädigung oder Hirnabbau der Fall. In einer Patientenverfügung regeln Sie, welche lebenserhaltende Maßnahmen Sie wünschen und welche gerade nicht. Fragen rund um das Thema Patientenverfügung? Kontaktieren Sie uns in unserer Kanzlei in 69115 Heidelberg!
Was kann ich in einer Patientenverfügung regeln?
Sie können in einer Patientenverfügung alle Fragen der medizinischen Behandlung oder auch Nichtbehandlung wie z.B. Beatmung, künstliche Ernährung etc. für einen späteren Zeitpunkt regeln. Solange Sie selbst noch handeln können, entscheiden Sie selbst. Können Sie dies allerdings nicht mehr tun, muss sich der Arzt dann an das halten, was Sie vorab in der Patientenverfügung festgelegt haben. Hierbei müssen alle Festlegungen genau beschrieben werden.
Wann kommt die Patientenverfügung zum Einsatz?
Die Patientenverfügung kommt nur dann zum Einsatz, wenn Sie nicht (mehr) in der Lage sind, selbst über Ihre medizinische Behandlung zu entscheiden. Dann wird geklärt, ob Ihre schriftliche Patientenverfügung wirksam ist. Wenn dies der Fall ist, muss sich der Arzt dann an dasjenige halten, was in der Patientenverfügung niedergelegt wurde. Dabei ist allerdings Wirksamkeitsvoraussetzung, dass die aktuell eingetretene Lebenssituation und die damit verbundenen Behandlungswünsche vorab konkret schriftlich erwähnt sind.
Macht eine Patientenverfügung Sinn?
Die Patientenverfügung ist eine besondere Art der Vorsorge. Hierbei muss beachtet werden, dass ein Arzt nur mit Zustimmung des Patienten eine Behandlung durchführen und insbesondere auch abbrechen darf. Nur mit einer Patientenverfügung können Sie sicherstellen, dass in Ihrem Sinne entschieden wird.
Wie kann ich meine Regelungen in einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung später noch (selbst) ändern oder widerrufen?
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung können jederzeit geändert werden und sind frei widerruflich. So kann sie auch individuell, z. B. bei der konkret drohenden Krankheit, wie beispielsweise einer Corona-Infektion angepasst werden.
Muss ich vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie eine neue Patientenverfügung erstellen?
Sollten Sie eine Patientenverfügung erstellt haben, die der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt, müssen Sie zunächst nichts weiter veranlassen. Ihre Patientenverfügung ist dann nämlich wirksam, wenn sie die Situationen, in denen sie gelten soll, eindeutig beschreibt. Darüber hinaus muss sich aus der Patientenverfügung eine konkrete Behandlungsentscheidung ableiten lassen, also z. B. ob Sie eine künstliche Beatmung, künstliche Ernährung etc. wollen oder nicht. Wenn Ihre Patientenverfügung allerdings sehr allgemein gehalten ist, besteht nunmehr Handlungsbedarf, diese Patientenverfügung überprüfen zu lassen und gegebenenfalls neu zu erstellen.
Was gibt es also im Hinblick auf die Corona-Krise bei einer Patientenverfügung zu bedenken?
Ihre Patientenverfügung sollte unbedingt, für unterschiedliche Lebens– und Krankheitssituationen auch unterschiedliche, konkrete Festlegungen zur Art der medizinischen Behandlung und Versorgung festlegen. Nur mit einer Patientenverfügung, die diese Voraussetzungen erfüllt, ist ein Arzt in der Lage, zu erkennen, ob z. B. eine bei einer Corona-Erkrankung möglicherweise wichtige künstliche Beatmung in dieser konkreten Lebenssituation und bei der Schwere des aktuellen Krankheitszustandes gewollt ist. Fragen bezüglich Erbrecht in der Corona-Pandemie? Kontaktieren Sie uns in unserer Kanzlei in Heidelberg!
Warum ist es in Zeiten von Corona gerade wichtig, eine Patientenverfügung bzw. Vorsorgevollmacht zu erstellen?
Grundsätzlich ist es immer wichtig, sich über die Fragen einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung frühzeitig Gedanken zu machen, da entsprechende Situationen, in denen sie Anwendung finden, auch unabhängig vom Alter jederzeit unerwartet eintreten können, sei es durch einen Unfall, eine plötzliche Erkrankung o. Ä. Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie macht es allerdings erst recht Sinn, sich mit dieser Thematik auseinanderzusetzen, da diese Themen häufig verdrängt werden. Es bietet auch eine gewisse Sicherheit, dass man für den „Fall der Fälle“ vorgesorgt hat.
FAQ Erbrecht Heidelberg
Lernen Sie unsere Fachanwältin für Erbrecht aus Heidelberg kennen — eine Spezialistin für Erbrecht in Heidelberg
Cosima Christmann, unsere Fachanwältin für Erbrecht, setzt sich schon lange mit Mandanten aus Heidelberg auseinander, die rechtlichen Beistand in Sachen Erbschaft benötigen. Oft sind Themen wie die gesetzliche Erbfolge, der Pflichtteil eines Erbes und das Gestalten eines Testaments für das Regeln des Nachlasses und des Vermögens Themen mit denen sich zwar jeder einzelne nicht gerne beschäftigt, aber lieber früher als später geregelt werden sollten. Hierbei ist es wichtig Unterstützung durch einen Fachanwalt zu bekommen, damit sich die Erben im Todesfall im Klaren darüber sind, wie es weiter geht. Somit ist ein Gespräch nicht erst nach dem Ableben, also im Erbfall, wichtig, sondern auch schon vorher.
Weshalb ich mich schon vor meinem Ableben mit einem Anwalt treffen sollte
Es ist innerhalb einer Beratung wichtig zu klären, was im Fall meines Ablebens mit meinen Vermögenswerten geschieht. Einfach auf ein Testament „loszuschreiben“, ohne Erbfolge und Pflichtteil zu beachten, kann im Erbfall bei den erbenden Personen zu Komplikationen führen. Deshalb sollte der Prozess so transparent wie möglich für alle Seiten gestaltet werden.
Mein geliebtes Familienmitglied ist gestorben. Was nun?
Wie in allen Dingen im Leben sollte man auch hier planen, bevor gehandelt wird. Lassen Sie sich im Vorfeld dazu beraten, welche Pflichten Sie als Erbe haben. Womöglich gilt es eine Erbschaftsteuer zu entrichten, die je nach Verwandtschaftsgrad variiert. Vereinbaren Sie eine Beratung mit unserer Fachanwältin für Erbrecht, um alle juristischen Angelegenheiten zu klären, da es kann passieren, dass sich Familienmitglieder im Erbfall um das Erbe streiten. Das passiert immer wieder, auch in den besten Familien. Das Wichtigste ist, dass man in diesem Fall vorbereitet ist. Auch eine Prozessvertretung ist in diesem Fall möglich und kommt immer wieder vor.
Jetzt anrufen und beraten lassen!
Die Höhe der Erstberatungsgebühr für Privatpersonen liegt bei 190 € zzgl. gesetzl. USt.
Freitag von 9 bis 15 Uhr