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Fach­an­walt für Arbeits­recht Mann­heim

FACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT
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FACHANWÄLTIN FÜR ARBEITSRECHT

Jetzt Erst­beratung durch die Rechts­anwälte Dennis König, Martin Bender & Chris­tine Reins­berg (Fach­an­wälte für Arbeits­recht) sichern!

Kompe­tente Bera­tung und Vertre­tung bei der Über­prü­fung der Recht­mä­ßig­keit einer Kündi­gung, von Verträgen, Zeug­nissen, Abmah­nungen oder anderen arbeits­recht­lich rele­vanten Themen.

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ⓘ Die tele­fo­ni­sche oder persön­liche anwalt­liche Erst­beratung ist kosten­pflichtig.
Die Höhe der Erst­be­ra­tungs­ge­bühr für Privat­per­sonen liegt bei 190 € zzgl. gesetzl. USt.
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Kompe­tente Rechts­be­ra­tung im Arbeits­recht in Mann­heim

Wir beraten sowohl Arbeit­geber als auch Arbeit­nehmer in allen praxis­re­le­vanten Themen des Arbeits­rechts, insbe­son­dere bei der Kündi­gung des Arbeits­ver­hält­nisses, der Abmah­nung, Problemen bei der Ertei­lung eines Zeug­nisses, Auflö­sungs- und Abwicklungs­vereinbarungen, einem Betriebs­über­gang oder der Insol­venz des Arbeit­ge­bers. Wir sind als Kanzlei in Mann­heim eine Part­ner­kanzlei im Netz­werk der DIRO, eine der größten natio­nalen wie auch inter­na­tio­nalen Anwalts­ko­ope­ra­tionen mit über 170 ange­schlos­senen Kanz­leien. Hier­durch können wir unseren Mandanten bundes­weit eine quali­fi­zierte Rechts­ver­tre­tung anbieten.

1

Termin
verein­baren

Kontak­tieren Sie uns per Telefon oder E Mail und wir verein­baren einen Termin für ein persön­li­ches Gespräch in unserer Kanzlei. Sie schil­dern uns Ihre Probleme & bereiten Ihre Unter­lagen vor.

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Tele­fo­ni­sche
Erst­beratung

Erläu­tern Sie uns Ihren Fall. Anschlie­ßend geben wir Ihnen eine Einschät­zung und Empfeh­lung für das weitere Vorgehen. Je nach Rechts­ge­biet werden Sie von den jewei­ligen Rechts­an­wälten beraten deren Kompe­tenz als Anwalt im gege­benen Fall liegt.

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Weiterer
Verlauf

Es liegt in Ihrer Hand. Entscheiden Sie, ob Sie uns das Mandat lang­fristig erteilen und uns als Anwalts­kanzlei für die Tätig­keit des Rechts­an­walt beauf­tragen möchten.

Jetzt anrufen & von Anwälten beraten lassen!

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Montag bis Donnerstag von 9 bis 13 und 14 bis 16 Uhr
Freitag von 9 bis 15 Uhr

Tätig­keits­felder im Bereich Arbeits­recht

Wir beraten sowohl Arbeit­geber als auch Arbeit­nehmer bei …

  • Sonder­ur­laub
  • Urlaub und Urlaubs­an­trag
  • Wieder­ein­glie­de­rung
  • Betrieb­li­ches Wiedereingliederungs­management
  • Insol­venz des Arbeit­ge­bers
  • Insol­venz­geld und Insol­venz­aus­fall­geld
  • Arbeits­zeugnis
  • Arbeits­ver­trag
  • Gehalt, Lohn, Bonus, 
  • Weih­nachts­geld
  • Urlaubs­geld
  • Urlaubs­ent­gelt
  • Befris­teter Arbeits­ver­trag
  • steu­er­freie Zulagen
  • Eingrup­pie­rung
  • Mutter­schutz
  • Eltern­zeit
  • Lohn­fort­zah­lung im Krank­heits­fall
  • Eltern­geld
  • Mutter­schafts­geld
  • Befris­tung
  • Insol­venz­aus­fall­geld
  • Arbeit­neh­mer­über­las­sung
  • Kündi­gung
  • Kündi­gungs­schutz
  • betriebs­be­dingte Kündi­gung
  • verhal­tens­be­dingte Kündi­gung
  • perso­nen­be­dingte Kündi­gung
  • frist­lose, außer­or­dent­liche Kündi­gung
  • Lohn­ab­rech­nung und Lohn­steu­er­be­schei­ni­gung
  • Sozi­al­ver­si­che­rung
  • Arbeits­zeit­ge­setz
  • Nacht­schicht­zu­schlag, Sonn­tags­zu­schlag und Feier­tags­zu­schlag
  • Betriebs­ver­ein­ba­rung
  • Tarif­ver­trag, Mantel­ta­rif­ver­trag
  • Schwan­ger­schaft
  • Sonder­kün­di­gungs­schutz
  • Schwer­be­hin­de­rung
  • Abmah­nung
  • Kurz­ar­beit
  • Minijob
  • gering­fü­gige Beschäf­ti­gung
  • Arbeits­lo­sen­geld I
  • Sperr­zeit
  • Kran­ken­schein
  • Lohn­fort­zah­lung im Krank­heits­fall
  • Kran­ken­geld
  • Verset­zung
  • Arbeits­zeit
  • Arbeits­be­din­gungen
  • Betriebs­rats­an­hö­rung
  • Betriebs­ver­fas­sung
  • Betriebs­still­le­gung
  • Betriebs­frieden
  • Betriebs­fe­rien
  • Teil­zeit- und Befris­tungs­ge­setz

Team

FAQ Arbeits­recht & Corona

Arbeits­recht­liche Fragen zum Thema Corona-Pandemie

Allge­meine Fragen

Darf der Arbeit­geber Urlaub anordnen, da im Zuge der Corona Maßnahmen weniger Arbeit anfällt?

Nein, darf er nicht. Die Gewäh­rung von Urlaub erfolgt ausschließ­lich auf Antrag des Arbeit­neh­mers. Dieser muss vom Arbeit­geber, unter Berück­sich­ti­gung der betrieb­li­chen Belange, geneh­migt werden.

Darüber hinaus ist es unzu­lässig, bereits geneh­migten Urlaub wegen der Corona Krise einseitig durch den Arbeit­geber zu ändern oder zurück­zu­nehmen.

Wie verhält es sich, wenn der Arbeit­geber einen Arbeit­nehmer nach über­stan­dener Corona Erkran­kung nur weiter beschäf­tigen will, wenn dieser einen nega­tiven Corona Test vorlegt?

Sofern der Arbeit­nehmer von einem Arzt als genesen einge­stuft wurde und arbeits­willig ist, hat er Anspruch auf seinen Lohn. Wenn der Arbeit­geber ihn aus Rück­sicht auf andere Mitar­beiter nicht einsetzen will, trägt er das Risiko.

Kann ein Arbeit­nehmer aufgrund von zurück­ge­gan­genen Beschäf­ti­gungs­mög­lich­keiten anordnen, dass ein Arbeit­nehmer zu Hause bleibt und dadurch Minus­stunden aufbaut?

Nein, das ist nicht zulässig. Sofern der Arbeit­nehmer dem nicht zustimmt und seine Arbeits­kraft anbietet, ist der Arbeit­geber dazu verpflichtet den vollen Lohn zu bezahlen. 

Ist der Arbeit­geber berech­tigt Kurz­ar­beit anzu­ordnen?

Die Anord­nung von Kurz­ar­beit ist nicht ohne weitere möglich. 

Nur wenn diese Berech­ti­gung im Arbeits­ver­trag gere­gelt ist oder sich aus einem Tarif­ver­trag ergeben, kann Kurz­ar­beit ange­ordnet werden.
Eine weitere Möglich­keit ist eine Betriebs­ver­ein­ba­rung mit dem Betriebsrat. 

Liegt keine dieser Voraus­set­zungen vor, ist die Anord­nung unzu­lässig. Es bleibt nur eine indi­vi­du­elle Verein­ba­rung mit dem Arbeit­nehmer. Dieser Verein­ba­rung muss nicht zuge­stimmt werden, wenn dadurch beispiels­weise Einkom­mens­ein­bußen entstehen. 

Wie kann der beson­dere Einsatz von Mitar­bei­tern während der Corona Krise hono­riert werden?

Es besteht die Möglich­keit bis zum 30. Juni 2021 Beihilfen/Unterstützungen von bis zu 1500,00 Euro steu­er­frei auszu­zahlen, und zwar in Form von Zuschüssen oder Sach­be­zügen. 

Voraus­set­zung dafür ist, dass diese Leis­tungen zum ohnehin geschul­deten Arbeits­lohn erbracht werden. Ein Nach­weis, dass es sich bei den Zahlungen um beson­dere Leis­tungen, während der Corona Krise handelt, muss nicht erbracht werden. 

Davon ausge­nommen sind Zuschüsse zum Kurz­ar­bei­ter­geld.

Fragen zum Home Office

Ist der Arbeit­geber verpflichtet, die Möglich­keit auf Arbeits­leis­tung aus dem Home­of­fice, auf Dauer zur Verfü­gung zu stellen?

Der Arbeitsort ergibt sich aus dem Arbeits­ver­trag und das ist gene­rell der Betrieb. Somit besteht keine Verpflich­tung seitens des Arbeit­ge­bers. 

Selbst wenn im Arbeits­ver­trag gele­gent­li­ches Arbeiten im Home­of­fice einge­räumt wurde, ergibt sich daraus kein Anspruch auf Dauer im Home Office einge­setzt zu werden.

Besteht eine Betei­li­gungs­pflicht gegen­über dem Betriebsrat, wenn im Zuge der Corona Maßnahmen Home Office ange­ordnet wird?

Eindeutig, Ja. Die Anord­nung auf Home Office, ist eine wesent­liche Ände­rung der Arbeits­be­din­gungen, hier ist der Betriebsrat mitbe­stim­mungs­be­rech­tigt.

Besteht während einer Tätig­keit im Home Office voll­um­fäng­li­cher Versi­che­rungs­schutz?

Der Arbeit­nehmer, ist bei abge­stimmter Tätig­keit im Home Office weiterhin normal für das Unter­nehmen beschäf­tigt, somit gilt die gesetz­liche Unfall­ver­si­che­rung.

Dies gilt auch hinsicht­lich von Schäden an den einge­setzten Arbeits­ge­räten.

Ledig­lich bei der Verwen­dung von privaten Arbeits­ge­räten, wie beispiels­weise dem eigenen Computer ist Vorsicht geboten. Wenn das Gerät sowohl für private als auch für geschäft­liche Zwecke genutzt wird und es kommt zu selbst verschul­deten Schäden, etwa durch einen Virus, kann eine Haftung des Arbeit­neh­mers gegeben sein.

Fragen zum Daten­schutz

Besteht eine Pflicht, dem Arbeit­geber die private Telefon- oder Handy­nummer mitzu­teilen?

Beschäf­tigte sind grund­sätz­lich nicht verpflichtet, dem Arbeit­geber ihre privaten Mail- oder Tele­fon­daten heraus­zu­geben.

Dadurch, dass derzeit oft kurz­fristig Entschei­dungen gefällt werden müssen, wird dies jedoch empfohlen. Gemäß dem Fall, der Arbeit­nehmer weigert sich der Heraus­gabe zuzu­stimmen, dürfen ihm daraus keine Nach­teile entstehen. Viel­mehr ist es die Aufgabe des Arbeit­ge­bers den Infor­ma­ti­ons­fluss zum Arbeit­nehmer (z. B. per Post) zu sichern.

Im Falle von einver­nehm­li­cher Arbeit im Home Office gelten andere Richt­li­nien. Aus dieser Verein­ba­rung dürfte sich ergeben, dass dann auch die Mail- und Tele­fon­daten dem Unter­nehmen bekannt gegeben werden müssen.

Darf der Arbeit­geber Infor­ma­tionen über kranke Arbeit­nehmer an die zustän­digen Behörden weiter­geben?

Das hängt von der konkreten Situa­tion ab. 

Grund­sätz­lich dürfen keine Infor­ma­tionen über kranke Arbeit­nehmer eigen­ständig weiter gegeben werden. Werden jedoch konkrete Anfragen von Ordnungs­be­hörden und Gesund­heits­äm­tern, die für die Verhän­gung von Quaran­täne Maßnahmen zuständig sind, gestellt, kann davon ausge­gangen werden, dass der Arbeit­geber zu wahr­heits­ge­mäßen Angaben verpflichtet ist.

Ist es dem Arbeit­geber gestattet, den Arbeit­nehmer zu erfolgten Corona Testungen zu befragen?

Da dadurch eine Gefähr­dung für andere Mitar­beiter entsteht, ist der Arbeit­nehmer sogar verpflichtet, den Arbeit­geber unver­züg­lich zu infor­mieren, falls ein Corona Test positiv ausge­fallen ist. 

Ist eine Fieber­mes­sung seitens des Arbeit­ge­bers vor dem Betreten eines Betriebes eine zuläs­sige Anord­nung?

Dies hängt vom konkreten Einzel­fall ab. 

Bei einem begrün­deten Corona Verdacht, kann derzeit davon ausge­gangen werden, dass ein Fieber­test zulässig ist. Der Fieber­test kann Indi­zien für eine mögliche Corona Infek­tion liefern.
Eine Spei­che­rung der erho­benen Daten ist nicht zulässig.

Gene­rell wird geraten mit Arbeit­neh­mern und Betriebsrat dies­be­züg­lich eine gene­relle Verfah­rens­be­schrei­bung fest­zu­legen.

Fragen zur Entgelt­fort­set­zung

Was gilt es zu beachten, wenn sich ein Arbeit­nehmer mit dem Corona Virus ange­steckt hat?

Die Verfah­rens­weise unter­scheidet sich nicht von anderen Krank­heits­fällen. 

Unter Voraus­set­zung der Vorlage einer Arbeits­un­fä­hig­keits­be­schei­ni­gung, hat der erkrankte Arbeit­nehmer weiterhin Anspruch auf Entgelt­fort­zah­lung.

Besteht eine Zahlungs­pflicht von Seiten des Arbeit­ge­bers, wenn der Arbeit­nehmer unter Quaran­täne steht?

Wenn keine Erkran­kung und damit einher­ge­hende Arbeits­un­fä­hig­keit vorliegt, besteht kein Anspruch auf Entgelt­fort­zah­lung.

Laut Infek­ti­ons­schutz­ge­setz hat der Arbeit­nehmer keinen Anspruch auf Entschä­di­gung. Inso­fern ist der Arbeit­geber zunächst zahlungs­ver­pflichtet, erhält das Geld aber von der zustän­digen Behörde erstattet.

Wer steht bei einer Betriebs­schlie­ßung in der Zahlungs­pflicht?

Hier gilt es zu unter­scheiden. 

Im Falle einer Schlie­ßung aufgrund von Entschei­dungen des Arbeit­ge­bers ohne behörd­liche Anord­nung, behalten Arbeit­nehmer ihren Anspruch auf Lohn­zah­lung.

Kommt es zu einer Schlie­ßung aufgrund von behörd­li­chen Anord­nungen, kann und darf der Arbeit­geber den Arbeit­nehmer nicht weiter beschäf­tigen und muss auch den Lohn nicht weiter­zahlen.
Hierbei kommt wieder das Infek­ti­ons­schutz­ge­setz zum Tragen, es besteht ein Recht auf Entschä­di­gungs­leis­tungen. 

Habe ich Anspruch auf volle Lohn­zah­lung, wenn mein Kind erkrankt ist?

Laut (§ 616 BGB) besteht bei jeder Erkran­kung eines Kindes zunächst ein Lohn­an­spruch für einige Tage.

Ist das Kind jedoch aufgrund des Coro­na­virus erkrankt, ergeben sich Ansprüche nach § 45 Abs. 3 SGB V.
Hierbei hat der Arbeit­nehmer Anspruch auf Frei­stel­lung. Die Lohn­kosten werden von der Kran­ken­kasse über­nommen, sofern keine andere im Haus­halt lebende Person das Kind beauf­sich­tigen kann.

FAQ Arbeits­recht Mann­heim 

Lernen Sie unseren Fach­an­walt für Arbeits­recht aus Mann­heim kennen

Herr Martin Bender, unser Fach­an­walt für Arbeits­recht in Mann­heim, vertritt seit mehreren Jahren erfolg­reich, in unserer Kanzlei in 68161 Mann­heim, Mandanten und klärt sie über ihre Rechte und Pflichten als Arbeit­nehmer gegen­über dem Arbeit­geber auf. Er nimmt sich Zeit, um Ihre Situa­tion nach­voll­ziehen zu können und berät Sie kompe­tent in Rechts­fragen zum Thema Arbeits­recht. Dies spie­gelt sich auch in den Bewer­tungen wider, die durchweg gut ausfielen. Wenn Sie eine Bera­tung von einem Fach­an­walt für Arbeits­recht in Mann­heim suchen, sind Sie bei uns defi­nitiv an der rich­tigen Adresse!

Das Dilemma als Arbeit­nehmer

Viele, denen auf der Arbeit etwas Nega­tives wider­fährt, finden sich in einem scheinbar ausweg­losen Zustand wieder. Auf der einen Seite belastet einen dieses Ereignis, auf der anderen Seite möchte man sein Arbeits­ver­hältnis nicht aufs Spiel setzen. Aber seien Sie unbe­sorgt, Sie sind nicht alleine und defi­nitiv nicht hilflos. Wir Rechts­anwälte in Mann­heim helfen Ihnen gerne weiter. Sollten Sie sich dazu entscheiden etwas ändern zu wollen, stehen wir in einem Gespräch gerne mit Rat und Tat zur Seite. Grund­sätz­lich müssen Sie wissen, ob Sie sich mit dem Thema Arbeits­recht ausein­an­der­setzen wollen, aber der Vorteil ist, dass wir jeden Tag mit dem Thema Arbeits­recht in Kontakt kommen und Ihr Dilemma auf einer ratio­na­leren Ebene betrachten können. Sollten Sie sich kompe­tent beraten lassen wollen zum Bereich Arbeits­recht, sind wir gerne in unserer Kanzlei in 68161 Mann­heim für Sie da.

Die Seite des Arbeit­ge­bers

Sie haben einen oder mehrere Arbeit­nehmer, die unpünkt­lich sind, ihre Arbeit vernach­läs­sigen oder schlichtweg nicht erscheinen? Manchmal ist es schwer zu wissen, was man als Arbeit­geber darf und was nicht. Man will keine Fehler machen, da man Angst hat, dass diese direkt bestraft werden und ein Brief vom Anwalt im Brief­kasten liegt. Gerade im Arbeits­recht kann es schnell teuer werden. Ein guter Weg ist es, sich im Vorfeld kompe­tent beraten und auch im rich­tigen Moment vertreten zu lassen. Deswegen lassen Sie sich von unserem Rechts­an­walt für Arbeits­recht in 68161 Mann­heim beraten! So müssen Sie sich nicht fragen, ob eine Kündi­gung rech­tens ist, oder ob das Arbeits­ver­hältnis weiterhin besteht. Unser Fach­an­walt für Arbeits­recht hilft Ihnen dabei, diese Frage zu beant­worten. So sind Sie gegen­über Ihren Arbeit­neh­mern recht­lich abge­si­chert und müssen keine Angst haben. Werden Sie einer unserer zufrie­denen Mandanten. Falls Sie Fragen haben, stellen Sie diese uns. Die Bewer­tungen unserer zufrie­denen Mandanten spre­chen für sich! Lassen Sie sich von unserem Rechts­an­walt für Arbeits­recht in Mann­heim beraten!

Ich will das Arbeits­klima nicht gefährden!

Seien Sie unbe­sorgt! Eine Bera­tung tritt keine Lawine los. Im ersten Schritt ist es natür­lich erstmal nur ein Vier-Augen-Gespräch! Treffen Sie sich mit unserem Fach­an­walt für Arbeits­recht in unserer Kanzlei in Mann­heim zur Erst­beratung!

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