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Fachanwalt für Arbeitsrecht Mannheim
Jetzt Erstberatung durch die Rechtsanwälte Dennis König, Martin Bender & Christine Reinsberg (Fachanwälte für Arbeitsrecht) sichern!
Kompetente Beratung und Vertretung bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Kündigung, von Verträgen, Zeugnissen, Abmahnungen oder anderen arbeitsrechtlich relevanten Themen.
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Die Höhe der Erstberatungsgebühr für Privatpersonen liegt bei 190 € zzgl. gesetzl. USt.
Kompetente Rechtsberatung im Arbeitsrecht in Mannheim
Wir beraten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in allen praxisrelevanten Themen des Arbeitsrechts, insbesondere bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses, der Abmahnung, Problemen bei der Erteilung eines Zeugnisses, Auflösungs- und Abwicklungsvereinbarungen, einem Betriebsübergang oder der Insolvenz des Arbeitgebers. Wir sind als Kanzlei in Mannheim eine Partnerkanzlei im Netzwerk der DIRO, eine der größten nationalen wie auch internationalen Anwaltskooperationen mit über 170 angeschlossenen Kanzleien. Hierdurch können wir unseren Mandanten bundesweit eine qualifizierte Rechtsvertretung anbieten.
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Kontaktieren Sie uns per Telefon oder E Mail und wir vereinbaren einen Termin für ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei. Sie schildern uns Ihre Probleme & bereiten Ihre Unterlagen vor.
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Erstberatung
Erläutern Sie uns Ihren Fall. Anschließend geben wir Ihnen eine Einschätzung und Empfehlung für das weitere Vorgehen. Je nach Rechtsgebiet werden Sie von den jeweiligen Rechtsanwälten beraten deren Kompetenz als Anwalt im gegebenen Fall liegt.
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Verlauf
Es liegt in Ihrer Hand. Entscheiden Sie, ob Sie uns das Mandat langfristig erteilen und uns als Anwaltskanzlei für die Tätigkeit des Rechtsanwalt beauftragen möchten.
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Freitag von 9 bis 15 Uhr
Tätigkeitsfelder im Bereich Arbeitsrecht
Wir beraten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bei …
- Sonderurlaub
- Urlaub und Urlaubsantrag
- Wiedereingliederung
- Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement
- Insolvenz des Arbeitgebers
- Insolvenzgeld und Insolvenzausfallgeld
- Arbeitszeugnis
- Arbeitsvertrag
- Gehalt, Lohn, Bonus,
- Weihnachtsgeld
- Urlaubsgeld
- Urlaubsentgelt
- Befristeter Arbeitsvertrag
- steuerfreie Zulagen
- Eingruppierung
- Mutterschutz
- Elternzeit
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
- Elterngeld
- Mutterschaftsgeld
- Befristung
- Insolvenzausfallgeld
- Arbeitnehmerüberlassung
- Kündigung
- Kündigungsschutz
- betriebsbedingte Kündigung
- verhaltensbedingte Kündigung
- personenbedingte Kündigung
- fristlose, außerordentliche Kündigung
- Lohnabrechnung und Lohnsteuerbescheinigung
- Sozialversicherung
- Arbeitszeitgesetz
- Nachtschichtzuschlag, Sonntagszuschlag und Feiertagszuschlag
- Betriebsvereinbarung
- Tarifvertrag, Manteltarifvertrag
- Schwangerschaft
- Sonderkündigungsschutz
- Schwerbehinderung
- Abmahnung
- Kurzarbeit
- Minijob
- geringfügige Beschäftigung
- Arbeitslosengeld I
- Sperrzeit
- Krankenschein
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
- Krankengeld
- Versetzung
- Arbeitszeit
- Arbeitsbedingungen
- Betriebsratsanhörung
- Betriebsverfassung
- Betriebsstilllegung
- Betriebsfrieden
- Betriebsferien
- Teilzeit- und Befristungsgesetz
Team
Dennis
König
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Cosima
Christmann
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Melanie
Mussotter-Schwarz
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Martin
Bender
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Christine
Reinsberg
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Michael
Meng
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Tätigkeitsschwerpunkt Versicherungsrecht
Stefan
Schönemann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
Fachanwalt für Familienrecht
Dr. Martina
van Gülick-Bailer
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht
Fachanwältin für Erbrecht
FAQ Arbeitsrecht & Corona
Arbeitsrechtliche Fragen zum Thema Corona-Pandemie
Allgemeine Fragen
Darf der Arbeitgeber Urlaub anordnen, da im Zuge der Corona Maßnahmen weniger Arbeit anfällt?
Nein, darf er nicht. Die Gewährung von Urlaub erfolgt ausschließlich auf Antrag des Arbeitnehmers. Dieser muss vom Arbeitgeber, unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange, genehmigt werden.
Darüber hinaus ist es unzulässig, bereits genehmigten Urlaub wegen der Corona Krise einseitig durch den Arbeitgeber zu ändern oder zurückzunehmen.
Wie verhält es sich, wenn der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer nach überstandener Corona Erkrankung nur weiter beschäftigen will, wenn dieser einen negativen Corona Test vorlegt?
Sofern der Arbeitnehmer von einem Arzt als genesen eingestuft wurde und arbeitswillig ist, hat er Anspruch auf seinen Lohn. Wenn der Arbeitgeber ihn aus Rücksicht auf andere Mitarbeiter nicht einsetzen will, trägt er das Risiko.
Kann ein Arbeitnehmer aufgrund von zurückgegangenen Beschäftigungsmöglichkeiten anordnen, dass ein Arbeitnehmer zu Hause bleibt und dadurch Minusstunden aufbaut?
Nein, das ist nicht zulässig. Sofern der Arbeitnehmer dem nicht zustimmt und seine Arbeitskraft anbietet, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet den vollen Lohn zu bezahlen.
Ist der Arbeitgeber berechtigt Kurzarbeit anzuordnen?
Die Anordnung von Kurzarbeit ist nicht ohne weitere möglich.
Nur wenn diese Berechtigung im Arbeitsvertrag geregelt ist oder sich aus einem Tarifvertrag ergeben, kann Kurzarbeit angeordnet werden.
Eine weitere Möglichkeit ist eine Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat.
Liegt keine dieser Voraussetzungen vor, ist die Anordnung unzulässig. Es bleibt nur eine individuelle Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer. Dieser Vereinbarung muss nicht zugestimmt werden, wenn dadurch beispielsweise Einkommenseinbußen entstehen.
Wie kann der besondere Einsatz von Mitarbeitern während der Corona Krise honoriert werden?
Es besteht die Möglichkeit bis zum 30. Juni 2021 Beihilfen/Unterstützungen von bis zu 1500,00 Euro steuerfrei auszuzahlen, und zwar in Form von Zuschüssen oder Sachbezügen.
Voraussetzung dafür ist, dass diese Leistungen zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Ein Nachweis, dass es sich bei den Zahlungen um besondere Leistungen, während der Corona Krise handelt, muss nicht erbracht werden.
Davon ausgenommen sind Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld.
Fragen zum Home Office
Ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Möglichkeit auf Arbeitsleistung aus dem Homeoffice, auf Dauer zur Verfügung zu stellen?
Der Arbeitsort ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag und das ist generell der Betrieb. Somit besteht keine Verpflichtung seitens des Arbeitgebers.
Selbst wenn im Arbeitsvertrag gelegentliches Arbeiten im Homeoffice eingeräumt wurde, ergibt sich daraus kein Anspruch auf Dauer im Home Office eingesetzt zu werden.
Besteht eine Beteiligungspflicht gegenüber dem Betriebsrat, wenn im Zuge der Corona Maßnahmen Home Office angeordnet wird?
Eindeutig, Ja. Die Anordnung auf Home Office, ist eine wesentliche Änderung der Arbeitsbedingungen, hier ist der Betriebsrat mitbestimmungsberechtigt.
Besteht während einer Tätigkeit im Home Office vollumfänglicher Versicherungsschutz?
Der Arbeitnehmer, ist bei abgestimmter Tätigkeit im Home Office weiterhin normal für das Unternehmen beschäftigt, somit gilt die gesetzliche Unfallversicherung.
Dies gilt auch hinsichtlich von Schäden an den eingesetzten Arbeitsgeräten.
Lediglich bei der Verwendung von privaten Arbeitsgeräten, wie beispielsweise dem eigenen Computer ist Vorsicht geboten. Wenn das Gerät sowohl für private als auch für geschäftliche Zwecke genutzt wird und es kommt zu selbst verschuldeten Schäden, etwa durch einen Virus, kann eine Haftung des Arbeitnehmers gegeben sein.
Fragen zum Datenschutz
Besteht eine Pflicht, dem Arbeitgeber die private Telefon- oder Handynummer mitzuteilen?
Beschäftigte sind grundsätzlich nicht verpflichtet, dem Arbeitgeber ihre privaten Mail- oder Telefondaten herauszugeben.
Dadurch, dass derzeit oft kurzfristig Entscheidungen gefällt werden müssen, wird dies jedoch empfohlen. Gemäß dem Fall, der Arbeitnehmer weigert sich der Herausgabe zuzustimmen, dürfen ihm daraus keine Nachteile entstehen. Vielmehr ist es die Aufgabe des Arbeitgebers den Informationsfluss zum Arbeitnehmer (z. B. per Post) zu sichern.
Im Falle von einvernehmlicher Arbeit im Home Office gelten andere Richtlinien. Aus dieser Vereinbarung dürfte sich ergeben, dass dann auch die Mail- und Telefondaten dem Unternehmen bekannt gegeben werden müssen.
Darf der Arbeitgeber Informationen über kranke Arbeitnehmer an die zuständigen Behörden weitergeben?
Das hängt von der konkreten Situation ab.
Grundsätzlich dürfen keine Informationen über kranke Arbeitnehmer eigenständig weiter gegeben werden. Werden jedoch konkrete Anfragen von Ordnungsbehörden und Gesundheitsämtern, die für die Verhängung von Quarantäne Maßnahmen zuständig sind, gestellt, kann davon ausgegangen werden, dass der Arbeitgeber zu wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet ist.
Ist es dem Arbeitgeber gestattet, den Arbeitnehmer zu erfolgten Corona Testungen zu befragen?
Da dadurch eine Gefährdung für andere Mitarbeiter entsteht, ist der Arbeitnehmer sogar verpflichtet, den Arbeitgeber unverzüglich zu informieren, falls ein Corona Test positiv ausgefallen ist.
Ist eine Fiebermessung seitens des Arbeitgebers vor dem Betreten eines Betriebes eine zulässige Anordnung?
Dies hängt vom konkreten Einzelfall ab.
Bei einem begründeten Corona Verdacht, kann derzeit davon ausgegangen werden, dass ein Fiebertest zulässig ist. Der Fiebertest kann Indizien für eine mögliche Corona Infektion liefern.
Eine Speicherung der erhobenen Daten ist nicht zulässig.
Generell wird geraten mit Arbeitnehmern und Betriebsrat diesbezüglich eine generelle Verfahrensbeschreibung festzulegen.
Fragen zur Entgeltfortsetzung
Was gilt es zu beachten, wenn sich ein Arbeitnehmer mit dem Corona Virus angesteckt hat?
Die Verfahrensweise unterscheidet sich nicht von anderen Krankheitsfällen.
Unter Voraussetzung der Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, hat der erkrankte Arbeitnehmer weiterhin Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
Besteht eine Zahlungspflicht von Seiten des Arbeitgebers, wenn der Arbeitnehmer unter Quarantäne steht?
Wenn keine Erkrankung und damit einhergehende Arbeitsunfähigkeit vorliegt, besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
Laut Infektionsschutzgesetz hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Entschädigung. Insofern ist der Arbeitgeber zunächst zahlungsverpflichtet, erhält das Geld aber von der zuständigen Behörde erstattet.
Wer steht bei einer Betriebsschließung in der Zahlungspflicht?
Hier gilt es zu unterscheiden.
Im Falle einer Schließung aufgrund von Entscheidungen des Arbeitgebers ohne behördliche Anordnung, behalten Arbeitnehmer ihren Anspruch auf Lohnzahlung.
Kommt es zu einer Schließung aufgrund von behördlichen Anordnungen, kann und darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht weiter beschäftigen und muss auch den Lohn nicht weiterzahlen.
Hierbei kommt wieder das Infektionsschutzgesetz zum Tragen, es besteht ein Recht auf Entschädigungsleistungen.
Habe ich Anspruch auf volle Lohnzahlung, wenn mein Kind erkrankt ist?
Laut (§ 616 BGB) besteht bei jeder Erkrankung eines Kindes zunächst ein Lohnanspruch für einige Tage.
Ist das Kind jedoch aufgrund des Coronavirus erkrankt, ergeben sich Ansprüche nach § 45 Abs. 3 SGB V.
Hierbei hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Freistellung. Die Lohnkosten werden von der Krankenkasse übernommen, sofern keine andere im Haushalt lebende Person das Kind beaufsichtigen kann.
FAQ Arbeitsrecht Mannheim
Lernen Sie unseren Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Mannheim kennen
Herr Martin Bender, unser Fachanwalt für Arbeitsrecht in Mannheim, vertritt seit mehreren Jahren erfolgreich, in unserer Kanzlei in 68161 Mannheim, Mandanten und klärt sie über ihre Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber auf. Er nimmt sich Zeit, um Ihre Situation nachvollziehen zu können und berät Sie kompetent in Rechtsfragen zum Thema Arbeitsrecht. Dies spiegelt sich auch in den Bewertungen wider, die durchweg gut ausfielen. Wenn Sie eine Beratung von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Mannheim suchen, sind Sie bei uns definitiv an der richtigen Adresse!
Das Dilemma als Arbeitnehmer
Viele, denen auf der Arbeit etwas Negatives widerfährt, finden sich in einem scheinbar ausweglosen Zustand wieder. Auf der einen Seite belastet einen dieses Ereignis, auf der anderen Seite möchte man sein Arbeitsverhältnis nicht aufs Spiel setzen. Aber seien Sie unbesorgt, Sie sind nicht alleine und definitiv nicht hilflos. Wir Rechtsanwälte in Mannheim helfen Ihnen gerne weiter. Sollten Sie sich dazu entscheiden etwas ändern zu wollen, stehen wir in einem Gespräch gerne mit Rat und Tat zur Seite. Grundsätzlich müssen Sie wissen, ob Sie sich mit dem Thema Arbeitsrecht auseinandersetzen wollen, aber der Vorteil ist, dass wir jeden Tag mit dem Thema Arbeitsrecht in Kontakt kommen und Ihr Dilemma auf einer rationaleren Ebene betrachten können. Sollten Sie sich kompetent beraten lassen wollen zum Bereich Arbeitsrecht, sind wir gerne in unserer Kanzlei in 68161 Mannheim für Sie da.
Die Seite des Arbeitgebers
Sie haben einen oder mehrere Arbeitnehmer, die unpünktlich sind, ihre Arbeit vernachlässigen oder schlichtweg nicht erscheinen? Manchmal ist es schwer zu wissen, was man als Arbeitgeber darf und was nicht. Man will keine Fehler machen, da man Angst hat, dass diese direkt bestraft werden und ein Brief vom Anwalt im Briefkasten liegt. Gerade im Arbeitsrecht kann es schnell teuer werden. Ein guter Weg ist es, sich im Vorfeld kompetent beraten und auch im richtigen Moment vertreten zu lassen. Deswegen lassen Sie sich von unserem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in 68161 Mannheim beraten! So müssen Sie sich nicht fragen, ob eine Kündigung rechtens ist, oder ob das Arbeitsverhältnis weiterhin besteht. Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht hilft Ihnen dabei, diese Frage zu beantworten. So sind Sie gegenüber Ihren Arbeitnehmern rechtlich abgesichert und müssen keine Angst haben. Werden Sie einer unserer zufriedenen Mandanten. Falls Sie Fragen haben, stellen Sie diese uns. Die Bewertungen unserer zufriedenen Mandanten sprechen für sich! Lassen Sie sich von unserem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Mannheim beraten!
Ich will das Arbeitsklima nicht gefährden!
Seien Sie unbesorgt! Eine Beratung tritt keine Lawine los. Im ersten Schritt ist es natürlich erstmal nur ein Vier-Augen-Gespräch! Treffen Sie sich mit unserem Fachanwalt für Arbeitsrecht in unserer Kanzlei in Mannheim zur Erstberatung!
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