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Fachanwalt für Erbrecht Mannheim
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Die Höhe der Erstberatungsgebühr für Privatpersonen liegt bei 190 € zzgl. gesetzl. USt.
Kompetente Rechtsberatung im Erbrecht in Mannheim
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Tätigkeitsfelder im Bereich
Bereich Erbrecht
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- Prozessvertretung in erbrechtlichen Streitigkeiten
- Erbrechtliche Vermögensgestaltung
- Testamentsgestaltung
- Regelung der Unternehmensnachfolge
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- (testamentarisch und gesellschaftsrechtlich)
- Pflichtteilsrecht
- Erbauseinandersetzung (außergerichtlich und gerichtlich)
- Testamentsvollstreckung
- Vermögensübertragungen/Schenkungen unter Lebenden auf den Todesfall
- Regelung des Ausschlusses von der Erbfolge
- Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
- Vorbereitung und Terminwahrnehmung bei notariellen Testamentsgestaltungen
- Erbvertrag
- Erbausschlagung
- Nachlassverwaltung
Team
Dennis
König
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Cosima
Christmann
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Melanie
Mussotter-Schwarz
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Martin
Bender
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Christine
Reinsberg
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Michael
Meng
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Tätigkeitsschwerpunkt Versicherungsrecht
Stefan
Schönemann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
Fachanwalt für Familienrecht
Dr. Martina
van Gülick-Bailer
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht
Fachanwältin für Erbrecht
FAQ Erbrecht & Corona
Erbrechtliche Fragen zum Thema Corona-Pandemie
Allgemeine Fragen
Ist in Zeiten von Corona ein Testament notwendig?
Die Gefährdung durch die Corona Pandemie macht keine sofortige Erstellung eines Testaments erforderlich. Jedoch sollte uns die gegenwärtige Situation Anlass geben, über die persönliche Vorsorge im Allgemeinen nachzudenken. Persönliche Vorsorgemaßnahmen, wie die Einrichtung einer Vorsorgevollmacht, einer Patientenverfügung und gegebenenfalls auch die Regelung des Nachlasses, sind grundsätzlich immer sinnvoll.
Denn auch in jungen Jahren können uns schwere Schicksalsschläge wie lebensbedrohliche Erkrankungen oder Unfälle treffen.
Es empfiehlt sich die Dinge lieber frühzeitig in die Hand zu nehmen.
Was geschieht mit meinem Nachlass, wenn ich kein Testament habe?
Sollten Sie versterben, ohne vorher ein Testament aufgesetzt zu haben, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Im Bürgerlichen Gesetzbuch wurden dazu Standardregelungen festgelegt.
Diese Regelungen stammen aus der Zeit vor 1900 und sind, für unsere moderne Welt und aktuelle Formen des Zusammenlebens nicht mehr passend. Hier entstehen regelmäßig Erbengemeinschaften, deren Handhabung schwierig ist. Darüber hinaus, werden beispielsweise Partner in nichtehelichen Gemeinschaften, überhaupt nicht berücksichtigt. Ebenso ausgeschlossen werden Patchwork-Familien oder steueroptimierte Gestaltungen.
Ist es Ausreichend, wenn ich meiner Familie oder Freunden meine Vorstellungen mitteile?
Mündlich mitgeteilte Testamente haben in unserem Rechtssystem keine Gültigkeit. Testamente sollten immer schriftlich festgehalten werden. Entweder privatschriftlich oder zu Protokoll eines Notars.
Privatschriftliche Testamente müssen komplett handschriftlich verfasst werden und sollten Ort, Datum, Vor- und Zunamen sowie die Unterschrift enthalten. Eine Nichteinhaltung dieser Formalien kann zu völliger Unwirksamkeit des Testaments führen.
Kann ein Testament auch in letzter Sekunde verfasst werden?
Das ist grundsätzlich möglich, allerdings muss man bei der Errichtung des Testaments im Vollbesitz seiner geistigen Fähigkeiten sein und in der Lage, seinen letzten Willen geordnet zum Ausdruck zu bringen. Eine sogenannte „Testierfähigkeit“ wird vorausgesetzt.
Ohnehin empfiehlt es sich, die Verteilung seines Nachlasses und damit die Regelungen des Testaments, in Ruhe zu durchdenken und alle Aspekte gegeneinander abzuwägen. Aufgrund dessen sollte man rechtzeitig und ohne Zeitdruck darüber nachdenken. Bei der rechtzeitigen Errichtung eines Testaments gilt das Gebot der Vorsorge.
Ist das Berliner Testament die sinnvollste Testamentsregelung für Familien?
Insbesondere bei gewöhnlichen Familienkonstellationen, sprich in erster Ehe miteinander verheiratete Eheleute mit einem oder mehreren Kindern, kann ein sogenanntes Berliner Testament durchaus eine sinnvolle Wahl sein.
Das Berliner Testament ist eine Regelung die besagt, dass sich Eheleute zunächst wechselseitig als alleinige Erben einsetzen und das mit dem Tod des zuletzt verstorbenen der Nachlass an die Schlusserben fällt.
Ein Berliner Testament kann jedoch auch erhebliche Nachteile haben, insbesondere in steuerlicher Hinsicht und durch die entstehenden Pflichtansprüche der Kinder. Komplizierte Familienkonstellationen können mit dem Berliner Testament nur unzureichend abgebildet werden.
Ist es Möglich ein Testament alleine aufzusetzen oder muss der Ehepartner einbezogen werden?
Auch wenn ich verheiratet oder verpartnert bin, ist die Aufsetzung eines sogenannten Einzeltestaments rechtens. Nach dem Partnergesetz haben Ehepartner und Partner zusätzlich die Möglichkeit das Testament gemeinschaftlich zu errichten und ihre Nachlässe in Abstimmung miteinander zu regeln.
Dabei ist zu beachten, dass eine einseitige Abänderung nicht ohne weiteres möglich ist. Nach dem Tod eines Partners kann das Testament möglicherweise gar nicht mehr verändert werden. Bei einem gemeinschaftlichen Testament sollte man sich sorgfältig über die rechtlichen Konsequenzen informieren.
In welchen Fällen sollte man ein Testament im Beisein eines Notars errichten?
Immer dann, wenn Beratungsbedarf besteht, empfiehlt es sich einen Notar einzubeziehen. Ein Notar gewährleistet eine fachkundige Beratung unter Berücksichtigung der individuellen, persönlichen und vermögensmäßigen Gegebenheiten.
Darüber hinaus erspart man sich dadurch in der Regel die Beantragung eines (teuren) Erbscheines, bei dem zuständigen Nachlassgericht.
Speziell wenn der Nachlass von Häusern oder Wohnungen oder anderer komplexer Vermögensverhältnisse zu regeln ist, empfiehlt es sich bei der Errichtung eines Testaments, einen Notar zu konsultieren.
Ist es möglich ein errichtetes Testament wieder zu ändern?
In der Regel könne Testamente jeder Zeit geändert werden. Wenn sich die persönlichen Verhältnisse ändern, ist das häufig sogar ratsam.
Handelt es sich um ein gemeinsam errichtetes Testament mit meinem (Ehe-) Partner, ist
Vorsicht geboten. Insbesondere wenn der (Ehe-) Partner verstorben ist.
Ehevertragliche Regelungen mit dritten Personen oder gemeinschaftliche Testamente ohne Mitwirkung des Ehepartners, lassen sich ebenfalls nicht ohne weiteres abändern. Es sollte im Vorfeld geklärt werden, ob und inwieweit Änderungen möglich sind.
Mit welchen Kosten muss gerechnet werden, wenn bei der Errichtung eines Testaments ein Anwalt oder Notar beauftragt wird?
Die Notarkosten für die Errichtung eines Testaments sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach der aktuellen Vermögenssituation, zum Zeitpunkt der Errichtung.
Handelt es sich um ein Einzeltestament, belaufen sich die Kosten bei einem Vermögen von 50.000,00 Euro auf ca. 250,00 Euro. Beträgt das Vermögen 500.000,00 Euro, muss mit Kosten von 1200,00 Euro gerechnet werden.
Wenn ein Anwalt beauftragt wird, sollten die Kosten im Vorfeld abgeklärt werden. In der Regel ist es möglich ein Pauschalhonorar oder eine Abrechnung nach Zeitaufwand zu vereinbaren.
Die Rechtsschutzversicherung greift hier in der Regel nicht, es sei denn die Errichtung von Testamenten ist in der Versicherung enthalten.
Fragen zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Worum handelt es sich bei einer Vorsorgevollmacht?
Eine Vorsorgevollmacht berechtigt eine oder mehrere Personen, für Sie zu entscheiden und zu handeln, falls Sie dazu aus gesundheitlichen oder altersbedingten Gründen, nicht mehr in der Lage sind. Die Vollmacht erlaubt es den Bevollmächtigten, alle Aufgaben für Sie zu erledigen und rechtsverbindliche Erklärungen für Sie abzugeben.
Brauche ich eine Vorsorgevollmacht?
Wenn Sie vermeiden möchten, dass ein Richter, der Sie nicht kennt und den auch Sie nicht kennen, Sie betreffende Entscheidungen trifft, falls Sie hierzu aus gesundheitlichen oder altersbedingten Gründen nicht mehr selbst in der Lage sind, brauchen Sie eine Vorsorgevollmacht. Dadurch können Sie selbst entscheiden, wer über Ihre Angelegenheiten bestimmen soll. Durch eine Vorsorgevollmacht wird eine Einmischung des Staates in Ihre Privatsphäre ausgeschlossen und sichergestellt, dass in Ihrem Willen gehandelt wird.
Was geschieht wenn ich keine Vollmacht habe?
Wenn es keine Vollmacht gibt und jemand nicht mehr dazu in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten wie Vertragsangelegenheiten, Bankgeschäfte, Mietangelegenheiten, Vertretung gegenüber Behörden oder Ärzten selbst zu regeln, wird vom Amtsgericht ein rechtlicher Betreuer gestellt. Diese Person wird vom Gericht ausgewählt. Dabei kann es sich auch um gänzlich unbekannte Berufsbetreuer handeln.
Welche Punkte werden in einer Vorsorgevollmacht geregelt?
Das hängt von der Vollmacht ab. Es können nur einzelne Angelegenheiten einbezogen werden oder eine umfassende Vollmacht (Generalvollmacht) erteilt werden. In der Regel sind darin finanzielle, behördliche Angelegenheiten, Angelegenheiten des Aufenthalts, des Wohnorts und der Gesundheitssorge geregelt.
Muss eine Vorsorgevollmacht notariell beglaubigt werden?
Die Vollmacht muss in jeden Fall schriftlich vorliegen. Gemäß dem Fall, dass durch die Vollmacht auch Immobiliengeschäfte getätigt werden sollen, ist der Gang zum Notar nicht zu vermeiden. Darüber hinaus hat eine notarielle Vollmacht eine deutlich höhere Akzeptanz im alltäglich Rechtsverkehr. Durch die notarielle Beurkundung kann sichergestellt werden, dass die Vollmacht den aktuellen Anforderungen der Rechtsprechung genügt und somit auch tatsächlich wirksam ist. Außerdem wird die Geschäftsfähigkeit bei einer Beurkundung durch den Notar schriftlich bestätigt, sodass die Wirksamkeit im Nachhinein nicht angezweifelt werden kann. Zudem besteht die Möglichkeit, die Urkunde in einem zentralen Register registrieren zu lassen, so kann sie im Ernstfall auch schnell aufgefunden werden.
Worum handelt es sich bei einer Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung sorgt für den Fall vor, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, Ärzten mitzuteilen, welchen Behandlungsmaßnahmen Sie zustimmen oder welche Sie ablehnen. Die Patientenverfügung kommt insbesondere in Fällen der Todesnähe, bei unheilbarer Krankheit im Endstadium, bei Hirnschädigung oder Hirnabbau zum Einsatz. Darin wird geregelt welche lebenserhaltenden Maßnahme Sie wünschen und welche nicht.
Was wird in einer Patientenverfügung geregelt?
In einer Patientenverfügung können alle Fragen rund um die medizinische Behandlung oder nicht Behandlung, wie etwa Beatmung, künstliche Ernährung etc., für einen späteren Zeitpunkt geregelt werden. Solange Sie selbst noch entscheidungsfähig sind, entscheiden Sie auch selbst. Wenn Sie dazu nicht mehr in Lage sind, ist der Arzt dazu verpflichtet, sich an alle Vorgaben aus der Patientenverfügung zu halten. Es ist wichtig die Festlegungen genau zu beschreiben.
In welchen Fällen kommt die Patientenverfügung zum Einsatz?
Wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, selbst über Ihre medizinische Behandlung zu entscheiden, kommt die Patientenverfügung zum Einsatz. Zunächst wird geklärt, ob Ihre schriftliche Patientenverfügung alle Formalien erfüllt. Sofern dies der Fall ist, ist der Arzt verpflichtet, sich an die darin beschriebenen Behandlungswünsche zu halten.
Ist es sinnvoll eine Patientenverfügung zu haben?
Bei einer Patientenverfügung handelt es sich um eine besondere Art der Vorsorge. Behandlungen dürfen generell nur mit Zustimmung des Patienten durchgeführt oder abgebrochen werden. Möchten Sie erreichen, dass in jedem Fall in Ihrem Sinne entschieden wird, sollten Sie eine Patientenverfügung aufsetzen.
Können nachträglich Änderungen an Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung vorgenommen werden?
Sowohl die Patientenverfügung als auch die Vorsorgevollmacht können jederzeit geändert werden und sind frei widerruflich. Es ist sogar möglich, bei einer konkret drohenden Krankheit wie einer Corona-Infektion, individuell Änderungen vorzunehmen.
Muss hinsichtlich der Corona-Pandemie eine neue Patientenverfügung erstellt werden?
Wenn Sie bereits eine Patientenverfügung erstellt haben, die der aktuellen Rechtsprechung genügt, brauchen Sie keine neue. Sofern Sie die Situation, in der die Verfügung gelten soll, eindeutig beschrieben haben, ist das Dokument auch in der Corona-Pandemie wirksam. Bei der Beschreibung muss darauf geachtet werden, dass sich daraus konkrete Behandlungsentscheidungen ableiten lassen, also z.B. ob Sie eine künstliche Beatmung, künstliche Ernährung etc. wünschen. Bei einer eher allgemeinen Formulierung empfiehlt es sich die Patientenverfügung überprüfen zu lassen, oder gegebenenfalls neu aufzusetzen.
Muss im Hinblick auf die Corona-Krise bei der Patientenverfügung etwas beachtet werden?
Grundsätzlich sollte darauf geachtet werden, dass unterschiedliche Lebens- und Krankheitssituationen sowie konkrete Festlegungen, zur Art der medizinischen Behandlung und Versorgung darin enthalten sind. Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist der behandelnde Arzt auch in der Lage zu erkennen, ob beispielsweise künstliche Beatmung in dieser konkreten Lebenssituation und bei der Schwere des aktuellen Krankheitszustandes, gewollt ist.
Warum ist es gerade zur jetzigen Zeit so wichtig eine Patientenverfügung bzw. Vorsorgevollmacht zu erstellen?
Es ist grundsätzlich empfehlenswert sich frühzeitig Gedanken über eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht zu machen. Unabhängig vom Alter, können jeder Zeit unerwartete Ereignisse eintreten, in denen Patientenverfügungen oder Vorsorgevollmachten Anwendung finden.
Speziell in Zeiten der Corona-Pandemie sollte man sich lieber mit der Thematik auseinandersetzten, anstatt sie zu verdrängen. Darüber hinaus bietet es auch eine gewisse Sicherheit, für den „Fall der Fälle“ vorgesorgt zu haben.
FAQ Erbrecht Mannheim
Lernen Sie unsere Fachanwältin für Erbrecht aus Mannheim kennen — eine Spezialistin für Erbrecht in Mannheim
Cosima Christmann, unsere Fachanwältin für Erbrecht, setzt sich schon lange mit Mandanten aus Mannheim auseinander, die rechtlichen Beistand in Sachen Erbschaft benötigen. Oft sind Themen wie die gesetzliche Erbfolge, der Pflichtteil eines Erbes und das Gestalten eines Testaments für das Regeln des Nachlasses und des Vermögens Themen mit denen sich zwar jeder einzelne nicht gerne beschäftigt, aber lieber früher als später geregelt werden sollten. Hierbei ist es wichtig Unterstützung durch einen Fachanwalt zu bekommen, damit sich die Erben im Todesfall im Klaren darüber sind, wie es weiter geht. Somit ist ein Gespräch nicht erst nach dem Ableben, also im Erbfall, wichtig, sondern auch schon vorher.
Weshalb ich mich schon vor meinem Ableben mit einem Anwalt treffen sollte
Es ist innerhalb einer Beratung wichtig zu klären, was im Fall meines Ablebens mit meinen Vermögenswerten geschieht. Einfach auf ein Testament „loszuschreiben“, ohne Erbfolge und Pflichtteil zu beachten, kann im Erbfall bei den erbenden Personen zu Komplikationen führen. Deshalb sollte der Prozess so transparent wie möglich für alle Seiten gestaltet werden.
Mein geliebtes Familienmitglied ist gestorben. Was nun?
Wie in allen Dingen im Leben sollte man auch hier planen, bevor gehandelt wird. Lassen Sie sich im Vorfeld dazu beraten, welche Pflichten Sie als Erbe haben. Womöglich gilt es eine Erbschaftsteuer zu entrichten, die je nach Verwandtschaftsgrad variiert. Vereinbaren Sie eine Beratung mit unserer Fachanwältin für Erbrecht, um alle juristischen Angelegenheiten zu klären, da es kann passieren, dass sich Familienmitglieder im Erbfall um das Erbe streiten. Das passiert immer wieder, auch in den besten Familien. Das Wichtigste ist, dass man in diesem Fall vorbereitet ist. Auch eine Prozessvertretung ist in diesem Fall möglich und kommt immer wieder vor.
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