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Fachanwalt für
Mietrecht Mannheim


Erstberatung durch Rechtsanwältin Melanie Mussotter-Schwarz, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht & Rechtsanwalt Stefan Schönemann, ebenfalls Fachanwalt für Miet und Wohnungseigentumsrecht.
Wir stehen Vermietern wie Mietern in rechtlichen Fragen zum Miet- und Wohnungseigentumsrecht zur Seite. Kontaktieren Sie uns und sichern Sie sich eine Erstberatung.
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Die Höhe der Erstberatungsgebühr für Privatpersonen liegt bei 190 € zzgl. gesetzl. USt.
Kompetente Rechtsberatung im Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Mannheim
Sie brauchen rechtliche Unterstützung bei Fragen zur Kündigung des Mietverhältnisses, Mieterhöhung oder Problemen bei der Abwicklung des Mietverhältnisses?
Wir stehen sowohl Mietern als auch Vermietern in allen Belangen zur Seite.
Darüber hinaus beraten wir Sie beim An- und Verkauf von Immobilien und leisten Wohnungseigentümern Rechtsbeistand, wenn es um Wohnungseigentumsrecht geht.
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Termin
vereinbaren
Kontaktieren Sie uns per Telefon oder E Mail und wir vereinbaren einen Termin für ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei. Sie schildern uns Ihre Probleme & bereiten Ihre Unterlagen vor.
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Telefonische
Erstberatung
Erläutern Sie uns Ihren Fall. Anschließend geben wir Ihnen eine Einschätzung und Empfehlung für das weitere Vorgehen. Je nach Rechtsgebiet werden Sie von den jeweiligen Rechtsanwälten beraten deren Kompetenz als Anwalt im gegebenen Fall liegt.
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Weiterer
Verlauf
Es liegt in Ihrer Hand. Entscheiden Sie, ob Sie uns das Mandat langfristig erteilen und uns als Anwaltskanzlei für die Tätigkeit des Rechtsanwalt beauftragen möchten.
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Freitag von 9 bis 15 Uhr
Tätigkeitsfelder im Bereich Mietrecht
Wir beraten Mieter wie auch Vermieter bei…
- Mietvertrag Gewerberaummietvertrag und Wohnraummietvertrag,
- Wohnungsbindungsgesetz, öffentlich geförderter Wohnraum, AGB,
- Klauselkontrolle
- Mietvertragsparteien Mieter, Vermieter, Untermieter
- Mietzins Mietwucher, Preisbindung, Mietstaffel
- Mietminderung, Mietminderungserklärung, Mietminderungshöhe, Selbstvornahme, Zurückbehaltungsrecht
- Mieterhöhung: nach Mietspiegel, Gutachten, Indexmiete, Modernisierungsmieterhöhung
- Mietdauer: Kündigungsfrist, Befristung, Kündigungsverzicht, Verlängerungsklausel
- Mietmangel / Mietmängel:
- Mietkaution
- Schönheitsreparaturen
- Auszugsrenovierung und Einzugsrenovierung,
- Kündigung
- Kündigungsfolgeschaden
- Ersatzmieter
- Räumung, Räumungsklage und Vollstreckungsschutz
- Mietdauer
- Betriebskosten und Betriebskostenabrechnung
- Instandsetzungskosten
- Aufnahme Dritter (Lebensgefährte, Partner, Ehegatte)
- Betretungsrecht
- Vermieterwechsel
- Schadensersatz
- Grundbucheintragung
- Teilungserklärung (Gestaltung, Auslegung, Wirkung)
- Rechte und Pflichten, Haftung, Insolvenz
- Verwalter und Verwaltung (Bestellung, Abberufung, Verwaltervertrag, Pflichten, Rechte, ordnungsgemäße Verwaltung)
Beschlussfassung — Tagesordnung, - Störung des Gemeinschaftseigentums
Modernisierung - Sondereigentum, Alleineigentum, Gemeinschaftseigentum
- Eigentümerversammlung, Abstimmung, Einberufung
- Wohngeld und Hausgeld, Sonderumlage
- Jahresabrechnung
- Wirtschaftsplan Hausgeldabrechnung
- Instandsetzungsrücklage und Instandhaltungsrücklage
- Entziehungsklage, Anfechtungsklage,
- Beschlussanfechtung
- Eigentumsstörungen
- Überwuchs und Überhang
- Notwege und Leiterrecht
- Grenzzaun, Grenzbewuchs, Pflanzen
- Immissionen und Emissionen
- Nachbarstreitigkeiten
- Unterlassungsansprüche
- Schadensersatz
Team

Dennis
König
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Cosima
Christmann
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Familienrecht

Melanie
Mussotter-Schwarz
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Martin
Bender
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Christine
Reinsberg
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Michael
Meng
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Tätigkeitsschwerpunkt Versicherungsrecht

Stefan
Schönemann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
Fachanwalt für Familienrecht

Dr. Martina
van Gülick-Bailer
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht
Fachanwältin für Erbrecht
FAQ Mietrecht & Corona
Mietrechtliche Fragen zum Thema Corona-Pandemie
Allgemeine Fragen
Sind Mieter verpflichtet die volle Miete zu zahlen, wenn es durch Kurzarbeit zu Gehaltseinbußen kommt?
Auch wenn der Mieter durch die Corona Krise weniger Gehalt ausgezahlt bekommt, ist er weiterhin verpflichtet die volle Miete zu zahlen. Gemäß dem Fall es kommt zu Mietrückständen, ist der Vermieter – abweichend von der allgemeinen gesetzlichen Regelung – wegen Zahlungsrückständen in der Zeit vom 01.04.2020 – 30.06.2020 nicht berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen.
Diese Regelungen gelten allerdings nur, wenn die ausbleibenden Zahlungen nachweißlich, durch die Corona Krise entstanden sind. Zusätzlich zu dem Nachweis darüber, dass der Mieter nur aufgrund der Corona Pandemie zahlungsunfähig ist, muss er auch nachweisen können, dass er über keine Rücklagen verfügt, die zur Mietzahlung eingesetzt werden könnten. Gelingt es dem Mieter nicht diese Nachweise gegenüber dem Vermieter zu erbringen, oder stammen die Rückstände aus der Zeit vor Corona, ist das Kündigungsrecht nicht eingeschränkt.
Wenn mehrere Mieter den Mietvertrag unterschrieben haben, muss beachtet werden, dass auch alle zur Zahlung der Miete verpflichtet sind. Gegebenenfalls müssen dann auch alle Mieter einen Nachweis über eine Corona bedingte Zahlungsunfähigkeit erbringen.
Gelten die Kündigungsbeschränkungen durch die Corona Krise nur für Privatwohnungen oder auch für gewerbliche Mietverhältnisse?
Die Kündigungsbeschränkungen gelten sowohl für Privatwohnungen als auch für gewerbliche Mietobjekte. Darunter fallen Geschäfts- und Gewerberäume, Büros, Gaststätten, Läden sowie Pachtverträge.
Was passiert, wenn der Mieter dem Vermieter nicht glaubhaft machen kann, dass die Zahlungsrückstände Corona bedingt sind und eine Kündigung ausgesprochen wird?
In diesem Fall muss ein Gericht in einem Prozess klären, was die Gründe der Nichtzahlung sind. Wenn dabei nachgewiesen wird, dass die Mietrückstände ausschließlich durch die Corona Krise zustande gekommen sind, wird die Räumungsklage des Vermieters abgewiesen.
Mit welchen Folgen muss gerechnet werden, wenn Mieter auch nach dem 30. Juni 2020 nicht in Lage sind, Ihre volle Miete zu zahlen?
Das Mietschutzgesetz kann in solchen Fällen ausgedehnt werden. Zunächst für 3 weitere Monate und gegebenenfalls auch darüber hinaus.
Was passiert, wenn der Vermieter, durch ausbleibende Mietzahlung, selbst nicht mehr in der Lage ist seine Verbindlichkeiten zu begleichen?
Auch im Bereich von Verbraucherdarlehen sieht der Gesetzgeber Schutzmaßnahmen, wie beispielsweise Stundungen der Zahlungsraten, vor.
Dadurch soll verhindert werden, dass Banken Darlehenskündigungen bei Zahlungsrückständen des Vermieters erklären. Hier gilt ebenso eine Nachweispflicht darüber, dass die Rückstände Corona bedingt sind.
Ob der Vermieter Verbraucher oder Unternehmer ist, muss jeweils im Einzelfall geklärt werden. Es kann nämlich auch als unternehmerische Tätigkeit gewertet werden, wenn eine Vermietung im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung stattfindet.
FAQ Mietrecht Mannheim
Lernen Sie unsere Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Mannheim kennen
Frau Melanie Mussotter-Schwarz, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht aus Mannheim, berät unsere Mandanten allumfassend und präzise. Ob Eigentümer, Mieter oder Unternehmen — Frau Musotter-Schwarz ist für Sie da! Ihre Hingabe für diesen Bereich spiegelt sich in den zahlreichen positiven Bewertungen unserer anderen zufriedenen Mandanten wider. Lassen Sie sich in einer umfassenden Beratung informieren!
Wofür ist die Unterstützung von einem Anwalt erforderlich?
Nicht immer, wenn man einen Anwalt konsultiert, streitet man sich mit jemandem. Oft geht es auch um Formalien im Bezug auf das Mietrecht und dem Mietverhältnis, wie die Hilfe beim Aufsetzen von geeigneten Mietverträgen. So werden Fehler vermieden und mögliche Rechtsstreits von Anfang an verhindert. Wohnungseigentümern, die ihre Wohnungen vermieten wollen, wird hier natürlich gleichermaßen geholfen.
Ich habe ein Problem mit einem Mieter, was soll ich tun?
Oft ist es bei Streitigkeiten wichtig, wie Sie vorgehen. Nicht nur die Wortwahl innerhalb der Korrespondenz, auch das Einhalten der Fristen spielt im Mietrecht eine wichtige Rolle. Damit Sie keine Fehler machen, die Ihnen der Vermieter im Nachhinein ankreiden kann, lassen Sie sich von unserem Fachanwalt für Mietrecht beraten. Eine Beratung kann Ihnen häufig viele Kopfschmerzen sowie Kosten ersparen. Genau wie andere Rechtsgebiete ist es im Mietverhältnis oft undurchsichtig und kann viel Geld kosten, wenn man unüberlegt vorgeht.
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