Start­seite » Kündi­gungs­schutz

Kündi­gung und Kündi­gungs­schutz

Ihnen wurde gekün­digt?

Wenn Sie die Kündi­gung bereits erhalten haben, ist schnelles Handeln erfor­der­lich.
→ mehr erfahren

Ihnen droht die Kündi­gung?

Infor­mieren Sie sich früh­zeitig über Ihre Arbeit­neh­mer­rechte.
→ mehr erfahren

Sie selbst möchten kündigen?

Eine Rechts­be­ra­tung vorab lohnt sich immer.

Erfah­rene Fach­an­wälte für Arbeits­recht helfen Ihnen schnell und zuver­lässig.

  • 25 Jahre Erfah­rung im Arbeits­recht.
  • Auf Kündi­gung spezia­li­siert.
  • Schnelle Hilfe für Arbeit­nehmer.

Jetzt online starten!

Füllen Sie jetzt das Formular aus. Dann spre­chen Sie mit einem der Fach­an­wälte über die Erfolgs­aus­sichten in Ihrem spezi­ellen Fall und  Sie erhalten präzise Empfeh­lungen für das weitere Vorgehen.

Maximum file size: 10MB

Sie können die Doku­mente auch nach­rei­chen: per Post, per E-Mail, per Fax oder persön­lich in der Kanzlei.

Angaben zum Arbeit­geber

(Teil­zeit­kräfte werden z. B. als 1/2 Mitar­beiter gezählt.)

Angaben zu Ihrer Person

Mo. bis Do.
9 – 13 und 14 bis 17 h
Fr.
9 bis 15 h

Starker Schutz für Arbeit­nehmer

Der Arbeits­platz sichert den meisten Menschen die wirt­schaft­liche Grund­lage, weshalb eine Kündi­gung schwer­wie­gende Auswir­kungen hat. Um die wirt­schaft­liche Exis­tenz zu schützen, sind Arbeit­nehmer beson­ders abge­si­chert. Die Kündi­gungen durch den Arbeit­geber ist nur unter bestimmten gesetz­lich fest­ge­legten Voraus­set­zungen zulässig.

Spezi­al­ma­terie für Experten

Das deut­sche Arbeits­recht ist kompli­ziert und nicht einheit­lich gergelt, sondern über viele Gesetze verteilt, was es für Laien schwierig macht, alle rele­vanten Bestim­mungen zu beachten. Deshalb ist der fundierte Rat eines Spezia­listen uner­läss­lich – am besten eines auf den Kündi­gungs­schutz spezia­li­sierten und erfah­renen Fach­an­walts für Arbeits­recht.

Verlieren Sie keine Zeit!

Um erfolg­reich gegen die Kündi­gung vorzu­gehen, muss man schnell sein. Die Kündi­gungs­schutz­klage muss inner­halb einer Frist von 3 Wochen erhoben werden. Entschei­dend ist der Zeit­punkt, zu dem die Kündi­gung „zuge­gangen“ ist. Gehen Sie auf Nummer sicher und kontak­tieren Sie uns am besten sofort!

Dann prüfen wir auch, ob die Kündi­gung durch eine dazu berech­tigte Person ausge­spro­chen wurde und über­haupt wirksam ist. Andern­falls weisen wir die Kündi­gung zurück – das muss aller­dings sofort erfolgen. Die Gerichte akzep­tieren hier in der Regel  nur eine Frist von 1 Woche ab Zugang der Kündi­gung.

Ganz allge­mein gilt: Je früher Sie Kontakt zu uns aufnehmen, um so mehr Zeit haben wir, die Kündi­gung unter allen recht­li­chen Aspekten zu prüfen und dagegen vorzu­gehen.

 

Rechts­an­walt Dennis König
Fach­an­walt für Arbeits­recht

Rechts­an­wältin Chris­tine Reins­berg
Fach­an­wältin für Arbeits­recht

Rechts­an­walt Martin Bender
Fach­an­walt für Arbeits­recht

Exper­tise im Kündi­gungs­schutz seit mehr als 25 Jahren

Das Arbeits­recht und insbe­son­dere der Kündi­gungs­schutz sind spezi­elle Schwer­punkt der Kanzlei König & Kollegen. Drei der insge­samt sieben Anwälte sind als Fach­an­wälte für Arbeits­recht beson­ders quali­fi­ziert.

Mit Sach­ver­stand und Enga­ge­ment vertreten wir Ihre recht­li­chen Inter­essen als Arbeit­nehmer.

Im Falle einer Kündi­gung stellen sich in der Regel die folgenden Fragen:

  • Wurde die Kündi­gung über­haupt wirksam ausge­spro­chen?
  • Greift neben dem allge­meinen Kündi­gungs­schutz nach dem Kündi­gungs­schutz­ge­setz ein gesetz­lich gere­gelter beson­derer Schutz?

Selbst wenn sich heraus­stellen sollte, dass die Kündi­gung also solche recht­lich unan­greifbar ist, können sich dennoch im Wege der Verhand­lung inter­es­sante Optionen ergeben wie z.B. Frei­stel­lung, Abfin­dung, gutes Zeugnis, Über­nahme des Dienst­wa­gens o. ä.

Wir kennen beide Seiten

Die Mehr­heit unserer Mandanten sind Arbeit­nehmer, doch wir vertreten ebenso Arbeit­geber, insbe­son­dere kleine und mittel­stän­di­sche Unter­nehmen sowie einige größere Firmen. Dank dieser Erfah­rung kennen wir die Denk­weise von Arbeit­ge­bern sehr genau und nutzen dieses Wissen gezielt in Kündi­gungs­schutz­ver­fahren zum Vorteil unserer Arbeit­nehmer-Mandanten.

Wie steht es um die Kosten?

Sind Sie nicht rechts­schutz­ver­si­chert?

In diesem Fall über­nehmen wir kosten­frei die Kommu­ni­ka­tion und Abrech­nung mit Ihrer Versi­che­rung. Falls Ihre Rechts­schutz­ver­si­che­rung bereits einen Anwalt empfohlen hat, sind Sie nicht verpflichtet, diesen zu beauf­tragen. Sie haben die Frei­heit, den Anwalt Ihres Vertrauens zu wählen und können sich – wenn gewünscht – auch für uns entscheiden.

s

Häufig empfehlen Rechts­schutz­ver­si­che­rungen Anwälte, weil sie beson­dere finan­zi­elle Verein­ba­rungen mit ihnen getroffen haben. Das heißt nicht, dass diese Anwälte unbe­dingt fach­lich ideal wären.

Wenn Sie sich für uns entscheiden, ist Ihre Rechts­schutz­ver­si­che­rung dazu verpflichtet, unsere Hono­rare zu über­nehmen.

Sie sind nicht rechts­schutz­ver­si­chert?

In diesem Fall infor­mieren wir Sie detail­liert über die anfal­lenden Kosten und führen eine Kosten-Nutzen-Analyse durch, damit Sie die Erfolgs­chancen einer Kündi­gungs­schutz­klage sowie das finan­zi­elle Risiko abwägen können.

Im arbeits­ge­richt­li­chen Verfahren gibt es eine wich­tige Beson­der­heit gegen­über anderen zivil­recht­li­chen Verfahren: In der ersten Instanz vor dem Arbeits­ge­richt über­nimmt jede Partei die Kosten ihres eigenen Anwalts – selbst im Falle eines Sieges.

Team

Ausdrück­lich empfohlen von:

Erst­beratung sichern!

ⓘ Die tele­fo­ni­sche oder persön­liche anwalt­liche Erst­beratung ist kosten­pflichtig.
Die Höhe der Erst­be­ra­tungs­ge­bühr für Privat­per­sonen liegt bei 190 € zzgl. gesetzl. USt.
FACHANWÄLTIN FÜR ARBEITSRECHT
FACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT
FACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT

Kontak­tieren Sie uns!

✓ schnell anfragen
✓ Termin inner­halb von 48h
✓ lang­jäh­rige Berufs­er­fah­rungen

ⓘ Die tele­fo­ni­sche oder persön­liche anwalt­liche Erst­beratung ist kosten­pflichtig.
Die Höhe der Erst­be­ra­tungs­ge­bühr für Privat­per­sonen liegt bei 190 € zzgl. gesetzl. USt.

Opti­male Rechts­be­ra­tung im Arbeits­recht

Wir beraten sowohl Arbeit­geber als auch Arbeit­nehmer in allen praxis­re­le­vanten Themen des Arbeits­rechts, insbe­son­dere bei der Kündi­gung des Arbeits­ver­hält­nisses, der Abmah­nung, Problemen bei der Ertei­lung eines Zeug­nisses, Auflö­sungs- und Abwicklungs­vereinbarungen, einem Betriebs­über­gang oder der Insol­venz des Arbeit­ge­bers. Wir sind als Kanzlei in Neustadt/Wstr. eine Part­ner­kanzlei im Netz­werk der DIRO, eine der größten natio­nalen wie auch inter­na­tio­nalen Anwalts­ko­ope­ra­tionen mit über 170 ange­schlos­senen Kanz­leien. Hier­durch können wir unseren Mandanten bundes­weit eine quali­fi­zierte Rechts­ver­tre­tung anbieten.

1

Termin
verein­baren

Kontak­tieren Sie uns per Telefon oder E Mail und wir verein­baren einen Termin für ein persön­li­ches Gespräch in unserer Kanzlei. Sie schil­dern uns Ihre Probleme & bereiten Ihre Unter­lagen vor.

2

Tele­fo­ni­sche
Erst­beratung

Erläu­tern Sie uns Ihren Fall. Anschlie­ßend geben wir Ihnen eine Einschät­zung und Empfeh­lung für das weitere Vorgehen. Je nach Rechts­ge­biet werden Sie von den jewei­ligen Rechts­an­wälten beraten deren Kompe­tenz als Anwalt im gege­benen Fall liegt.

3

Weiterer
Verlauf

Es liegt in Ihrer Hand. Entscheiden Sie, ob Sie uns das Mandat lang­fristig erteilen und uns als Anwalts­kanzlei für die Tätig­keit des Rechts­an­walt beauf­tragen möchten.

Jetzt anrufen und beraten lassen!

ⓘ Die tele­fo­ni­sche oder persön­liche anwalt­liche Erst­beratung ist kosten­pflichtig.
Die Höhe der Erst­be­ra­tungs­ge­bühr für Privat­per­sonen liegt bei 190 € zzgl. gesetzl. USt.
Montag bis Donnerstag von 9 bis 13 und 14 bis 16 Uhr
Freitag von 9 bis 15 Uhr