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Fach­an­walt für

Miet­recht Mann­heim

FACHANWÄLTIN FÜR MIET- UND WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT
FACHANWALT FÜR MIET- UND WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT

Erst­beratung durch Rechts­an­wältin Melanie Mussotter-Schwarz, Fach­an­wältin für Miet- und Wohnungs­ei­gen­tums­recht & Rechts­an­walt Stefan Schö­ne­mann, eben­falls Fach­an­walt für Miet und Wohnungs­ei­gen­tums­recht.
Wir stehen Vermie­tern wie Mietern in recht­li­chen Fragen zum Miet- und Wohnungs­ei­gen­tums­recht zur Seite. Kontak­tieren Sie uns und sichern Sie sich eine Erst­beratung.

Ausdrück­lich empfohlen von:

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ⓘ Die tele­fo­ni­sche oder persön­liche anwalt­liche Erst­beratung ist kosten­pflichtig.
Die Höhe der Erst­be­ra­tungs­ge­bühr für Privat­per­sonen liegt bei 190 € zzgl. gesetzl. USt.
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Kompe­tente Rechts­be­ra­tung im Miet- und Wohnungs­eigentumsrecht in Mann­heim

Sie brau­chen recht­liche Unter­stüt­zung bei Fragen zur Kündi­gung des Miet­ver­hält­nisses, Miet­erhö­hung oder Problemen bei der Abwick­lung des Miet­ver­hält­nisses?
Wir stehen sowohl Mietern als auch Vermie­tern in allen Belangen zur Seite.
Darüber hinaus beraten wir Sie beim An- und Verkauf von Immo­bi­lien und leisten Wohnungs­ei­gen­tü­mern Rechts­bei­stand, wenn es um Wohnungs­ei­gen­tums­recht geht. 

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Termin
verein­baren

Kontak­tieren Sie uns per Telefon oder E Mail und wir verein­baren einen Termin für ein persön­li­ches Gespräch in unserer Kanzlei. Sie schil­dern uns Ihre Probleme & bereiten Ihre Unter­lagen vor.

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Tele­fo­ni­sche
Erst­beratung

Erläu­tern Sie uns Ihren Fall. Anschlie­ßend geben wir Ihnen eine Einschät­zung und Empfeh­lung für das weitere Vorgehen. Je nach Rechts­ge­biet werden Sie von den jewei­ligen Rechts­an­wälten beraten deren Kompe­tenz als Anwalt im gege­benen Fall liegt.

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Weiterer
Verlauf

Es liegt in Ihrer Hand. Entscheiden Sie, ob Sie uns das Mandat lang­fristig erteilen und uns als Anwalts­kanzlei für die Tätig­keit des Rechts­an­walt beauf­tragen möchten.

Jetzt anrufen & von Anwälten beraten lassen!

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Die Höhe der Erst­be­ra­tungs­ge­bühr für Privat­per­sonen liegt bei 190 € zzgl. gesetzl. USt.
Montag bis Donnerstag von 9 bis 13 und 14 bis 16 Uhr
Freitag von 9 bis 15 Uhr

Tätig­keits­felder im Bereich Miet­recht

Wir beraten Mieter wie auch Vermieter bei…

  • Miet­ver­trag Gewer­be­raum­miet­ver­trag und Wohn­raum­miet­ver­trag,
  • Wohnungs­bin­dungs­ge­setz, öffent­lich geför­derter Wohn­raum, AGB,
  • Klau­sel­kon­trolle
  • Miet­ver­trags­par­teien Mieter, Vermieter, Unter­mieter
  • Miet­zins Miet­wu­cher, Preis­bin­dung, Miet­staffel
  • Miet­min­de­rung, Miet­min­de­rungs­er­klä­rung, Miet­min­de­rungs­höhe, Selbst­vor­nahme, Zurück­be­hal­tungs­recht
  • Miet­erhö­hung: nach Miet­spiegel, Gutachten, Index­miete, Moder­ni­sie­rungs­miet­erhö­hung
  • Miet­dauer: Kündi­gungs­frist, Befris­tung, Kündi­gungs­ver­zicht, Verlän­ge­rungs­klausel
  • Miet­mangel / Miet­mängel:
  • Miet­kau­tion
  • Schön­heits­re­pa­ra­turen
  • Auszugs­re­no­vie­rung und Einzugs­re­no­vie­rung,
  • Kündi­gung
  • Kündi­gungs­fol­ge­schaden
  • Ersatz­mieter
  • Räumung, Räumungs­klage und Voll­stre­ckungs­schutz
  • Miet­dauer
  • Betriebs­kosten und Betriebs­kos­ten­ab­rech­nung
  • Instand­set­zungs­kosten
  • Aufnahme Dritter (Lebens­ge­fährte, Partner, Ehegatte)
  • Betre­tungs­recht
  • Vermie­ter­wechsel
  • Scha­dens­er­satz
  • Grund­buch­ein­tra­gung
  • Teilungs­er­klä­rung (Gestal­tung, Ausle­gung, Wirkung)
  • Rechte und Pflichten, Haftung, Insol­venz
  • Verwalter und Verwal­tung (Bestel­lung, Abbe­ru­fung, Verwal­ter­ver­trag, Pflichten, Rechte, ordnungs­ge­mäße Verwal­tung)
    Beschluss­fas­sung — Tages­ord­nung,
  • Störung des Gemein­schafts­ei­gen­tums
    Moder­ni­sie­rung
  • Sonder­ei­gentum, Allein­ei­gentum, Gemein­schafts­ei­gentum
  • Eigen­tü­mer­ver­samm­lung, Abstim­mung, Einbe­ru­fung
  • Wohn­geld und Haus­geld, Sonder­um­lage
  • Jahres­ab­rech­nung
  • Wirt­schafts­plan Haus­geld­ab­rech­nung
  • Instand­set­zungs­rück­lage und Instand­hal­tungs­rück­lage
  • Entzie­hungs­klage, Anfech­tungs­klage,
  • Beschluss­an­fech­tung
  • Eigen­tums­stö­rungen
  • Über­wuchs und Über­hang
  • Notwege und Leiter­recht
  • Grenz­zaun, Grenz­be­wuchs, Pflanzen
  • Immis­sionen und Emis­sionen
  • Nach­bar­strei­tig­keiten
  • Unter­las­sungs­an­sprüche
  • Scha­dens­er­satz

Team

FAQ Miet­recht & Corona

Miet­recht­liche Fragen zum Thema Corona-Pandemie

Allge­meine Fragen

Sind Mieter verpflichtet die volle Miete zu zahlen, wenn es durch Kurz­ar­beit zu Gehalts­ein­bußen kommt?

Auch wenn der Mieter durch die Corona Krise weniger Gehalt ausge­zahlt bekommt, ist er weiterhin verpflichtet die volle Miete zu zahlen. Gemäß dem Fall es kommt zu Miet­rück­ständen, ist der Vermieter – abwei­chend von der allge­meinen gesetz­li­chen Rege­lung – wegen Zahlungs­rück­ständen in der Zeit vom 01.04.2020 – 30.06.2020 nicht berech­tigt, das Miet­ver­hältnis fristlos zu kündigen.

Diese Rege­lungen gelten aller­dings nur, wenn die ausblei­benden Zahlungen nach­weiß­lich, durch die Corona Krise entstanden sind. Zusätz­lich zu dem Nach­weis darüber, dass der Mieter nur aufgrund der Corona Pandemie zahlungs­un­fähig ist, muss er auch nach­weisen können, dass er über keine Rück­lagen verfügt, die zur Miet­zah­lung einge­setzt werden könnten. Gelingt es dem Mieter nicht diese Nach­weise gegen­über dem Vermieter zu erbringen, oder stammen die Rück­stände aus der Zeit vor Corona, ist das Kündi­gungs­recht nicht einge­schränkt. 

Wenn mehrere Mieter den Miet­ver­trag unter­schrieben haben, muss beachtet werden, dass auch alle zur Zahlung der Miete verpflichtet sind. Gege­be­nen­falls müssen dann auch alle Mieter einen Nach­weis über eine Corona bedingte Zahlungs­un­fä­hig­keit erbringen. 

Gelten die Kündi­gungs­be­schrän­kungen durch die Corona Krise nur für Privat­woh­nungen oder auch für gewerb­liche Miet­ver­hält­nisse?

Die Kündi­gungs­be­schrän­kungen gelten sowohl für Privat­woh­nungen als auch für gewerb­liche Miet­ob­jekte. Darunter fallen Geschäfts- und Gewer­be­räume, Büros, Gast­stätten, Läden sowie Pacht­ver­träge.

Was passiert, wenn der Mieter dem Vermieter nicht glaub­haft machen kann, dass die Zahlungs­rück­stände Corona bedingt sind und eine Kündi­gung ausge­spro­chen wird?

In diesem Fall muss ein Gericht in einem Prozess klären, was die Gründe der Nicht­zah­lung sind. Wenn dabei nach­ge­wiesen wird, dass die Miet­rück­stände ausschließ­lich durch die Corona Krise zustande gekommen sind, wird die Räumungs­klage des Vermie­ters abge­wiesen. 

Mit welchen Folgen muss gerechnet werden, wenn Mieter auch nach dem 30. Juni 2020 nicht in Lage sind, Ihre volle Miete zu zahlen?

Das Miet­schutz­ge­setz kann in solchen Fällen ausge­dehnt werden. Zunächst für 3 weitere Monate und gege­be­nen­falls auch darüber hinaus. 

Was passiert, wenn der Vermieter, durch ausblei­bende Miet­zah­lung, selbst nicht mehr in der Lage ist seine Verbind­lich­keiten zu beglei­chen?

Auch im Bereich von Verbrau­cher­dar­lehen sieht der Gesetz­geber Schutz­maß­nahmen, wie beispiels­weise Stun­dungen der Zahlungs­raten, vor.
Dadurch soll verhin­dert werden, dass Banken Darle­hens­kün­di­gungen bei Zahlungs­rück­ständen des Vermie­ters erklären. Hier gilt ebenso eine Nach­weis­pflicht darüber, dass die Rück­stände Corona bedingt sind. 

Ob der Vermieter Verbrau­cher oder Unter­nehmer ist, muss jeweils im Einzel­fall geklärt werden. Es kann nämlich auch als unter­neh­me­ri­sche Tätig­keit gewertet werden, wenn eine Vermie­tung im Rahmen der privaten Vermö­gens­ver­wal­tung statt­findet. 

FAQ Miet­recht Mann­heim 

Lernen Sie unsere Fach­an­wältin für Miet- und Wohnungs­ei­gen­tums­recht in Mann­heim kennen

Frau Melanie Mussotter-Schwarz, Fach­an­walt für Miet- und Wohnungs­ei­gen­tums­recht aus Mann­heim, berät unsere Mandanten allum­fas­send und präzise. Ob Eigen­tümer, Mieter oder Unter­nehmen — Frau Musotter-Schwarz ist für Sie da! Ihre Hingabe für diesen Bereich spie­gelt sich in den zahl­rei­chen posi­tiven Bewer­tungen unserer anderen zufrie­denen Mandanten wider. Lassen Sie sich in einer umfas­senden Bera­tung infor­mieren!

Wofür ist die Unter­stüt­zung von einem Anwalt erfor­der­lich?

Nicht immer, wenn man einen Anwalt konsul­tiert, streitet man sich mit jemandem. Oft geht es auch um Forma­lien im Bezug auf das Miet­recht und dem Miet­ver­hältnis, wie die Hilfe beim Aufsetzen von geeig­neten Miet­ver­trägen. So werden Fehler vermieden und mögliche Rechts­streits von Anfang an verhin­dert. Wohnungs­ei­gen­tü­mern, die ihre Wohnungen vermieten wollen, wird hier natür­lich glei­cher­maßen geholfen.

Ich habe ein Problem mit einem Mieter, was soll ich tun?

Oft ist es bei Strei­tig­keiten wichtig, wie Sie vorgehen. Nicht nur die Wort­wahl inner­halb der Korre­spon­denz, auch das Einhalten der Fristen spielt im Miet­recht eine wich­tige Rolle. Damit Sie keine Fehler machen, die Ihnen der Vermieter im Nach­hinein ankreiden kann, lassen Sie sich von unserem Fach­an­walt für Miet­recht beraten. Eine Bera­tung kann Ihnen häufig viele Kopf­schmerzen sowie Kosten ersparen. Genau wie andere Rechts­ge­biete ist es im Miet­ver­hältnis oft undurch­sichtig und kann viel Geld kosten, wenn man unüber­legt vorgeht.

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